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Gebührenordnung zum Marktreglement

Glarus · 9.5-1.1 · communal act

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1 provision

Gebührenordnung zum Marktreglement Für die Märkte an der Landsgemeinde und an der Chilbi werden nachstehende Gebühren erhoben: 1. Märkte PLATZGEBÜHR: CHILBIMARKT: Fr. 15.- pro Laufmeter und Markttag LANDSGEMEINDEMARKT: Fr. 20.- pro Laufmeter und Markttag STANDGEBÜHR: Fr. 50.-- 3 m Stand, pro Markttag (Von allen Benutzenden zu bezahlen) STROMANSCHLUSS: 230 Volt Als Bestandteil der Infrastruktur in der Platz- (inkl. Verbrauch) gebühr enthalten (ab bestehendem Verteilkasten) 400 Volt Fr. 70.- pauschal pro Tag (ab bestehendem Verteilkasten) WASSERANSCHLUSS: Als Bestandteil der Infrastruktur in der Platzgebühr (inkl. Verbrauch) enthalten - Alle Gebühren sind im Voraus zu bezahlen. - Auf Gebühren kann verzichtet werden, wenn der Verkaufserlös einem gemeinnützigen Zweck zukommt. Das Gesuch ist im Voraus an die Marktleitung zu richten. Diese Gebührenordnung wurde vom Gemeinderat am 9. Januar 2025 genehmigt und auf den 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt. Diese Gebührenordnung ersetzt diejenige vom 5. Dezember 2008. 9. Januar 2025 GEMEINDERAT GLARUS

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