Geschäftsordnung des Bundesrates
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Change 1
§ 45d Zuständigkeit der Europakammer
(1) Die Europakammer ist in Eilfällen oder bei zu wahrender Vertraulichkeit nach Zuweisung eines Beratungsgegenstandes zuständig für die Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union. (2) Ein Eilfall liegt vor, wenn die Beschlussfassung des Bundesrates im Hinblick auf den Beratungsstand in den Gremien der Europäischen Union keinen Aufschub bis zur nächsten bereits einberufenen Sitzung des Bundesrates duldet. (3) Ein Fall, in dem die Vertraulichkeit zu wahren ist, kann insbesondere vorliegen, wenn 1. dies in einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union vorgesehen ist; 2. die Bundesregierung die vertrauliche Behandlung des Beratungsgegenstandes für erforderlich erklärt; 3. ein Land oder ein Ausschuss die vertrauliche Behandlung eines Beratungsgegenstandes anregt. (4) Stellt die Präsidentin oder der Präsident fest, dass die Zuständigkeit der Europakammer gegeben ist, weist sie oder er dieser den betreffenden Beratungsgegenstand zu, wenn sie oder er nicht den Bundesrat einberuft. Die Präsidentin oder der Präsident kann die Direktorin oder den Direktor damit beauftragen, im Einvernehmen mit der oder dem Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union Beratungsgegenstände der Europakammer zuzuweisen. (5) Die Zuweisung eines Beratungsgegenstandes an die Europakammer steht bis zu deren Beschlussfassung der Beratung in den Ausschüssen und der Verhandlung und Beschlussfassung durch den Bundesrat nicht entgegen.
§ 45d Zuständigkeit der Europakammer
(1) Die Europakammer ist in Eilfällen oder bei zu wahrender Vertraulichkeit nach Zuweisung eines Beratungsgegenstandes zuständig für die Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union. (2) Ein Eilfall liegt vor, wenn die Beschlussfassung des Bundesrates im Hinblick auf den Beratungsstand in den Gremien der Europäischen Union keinen Aufschub bis zur nächsten bereits einberufenen Sitzung des Bundesrates duldet. (3) Ein Fall, in dem die Vertraulichkeit zu wahren ist, kann insbesondere vorliegen, wenn 1. dies in einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union vorgesehen ist; 2. die Bundesregierung die vertrauliche Behandlung des Beratungsgegenstandes für erforderlich erklärt; 3. ein Land oder ein Ausschuss die vertrauliche Behandlung eines Beratungsgegenstandes anregt. (4) Stellt die Präsidentin oder der Präsident fest, dass die Zuständigkeit der Europakammer gegeben ist, weist sie oder er dieser den betreffenden Beratungsgegenstand zu, wenn sie oder er nicht den Bundesrat einberuft. Die Präsidentin oder der Präsident kann die Direktorin oder den Direktor damit beauftragen, im Einvernehmen mit der oder dem Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union Beratungsgegenstände der Europakammer zuzuweisen. (5) Die Zuweisung eines Beratungsgegenstandes an die Europakammer steht bis zu deren Beschlussfassung der Beratung in den Ausschüssen und der Verhandlung und Beschlussfassung durch den Bundesrat nicht entgegen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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