Propose a change

Bundesbeamtengesetz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 26 Ermächtigung zum Erlass von Laufbahn- und Vorbereitungsdienstverordnungen

(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Maßgabe der §§ 16 bis 25 allgemeine Vorschriften für die Laufbahnen und die Vorbereitungsdienste zu erlassen, insbesondere Vorschriften über 1. die Gestaltung der Laufbahnen, einschließlich der regelmäßig zu durchlaufenden Ämter, 2. den Erwerb und die Anerkennung der Laufbahnbefähigung, einschließlich der Festlegung gleichwertiger Abschlüsse, 3. die Rahmenregelungen für Auswahlverfahren für die Einstellung in einen Vorbereitungsdienst, insbesondere den Einsatz von Informationstechnologie und von Videokonferenztechnik, 4. die Anrechnung von Zeiten auf den Vorbereitungsdienst und die Voraussetzungen für eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes, 5. die Einstellungsvoraussetzungen für andere Bewerberinnen und andere Bewerber, 6. die Festlegung von Altersgrenzen, 7. die Voraussetzungen für den Laufbahnwechsel und 8. die Voraussetzungen für Beförderungen. (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Maßgabe der §§ 16 bis 25 besondere Vorschriften für die einzelnen Laufbahnen und Vorbereitungsdienste zu erlassen, insbesondere Vorschriften über 1. das Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst, 2. den Ablauf des Vorbereitungsdienstes, insbesondere über dessen Inhalte und Dauer, 3. die Prüfung und das Prüfungsverfahren, einschließlich der Prüfungsnoten, sowie 4. die Folgen der Nichtteilnahme an Prüfungen und die Folgen von Ordnungsverstößen. Die Bundesregierung kann die Befugnis nach Satz 1 durch Rechtsverordnung obersten Dienstbehörden übertragen.

Your change, as a redline

§ 26 Ermächtigung zum Erlass von Laufbahn- und Vorbereitungsdienstverordnungen

(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Maßgabe der §§ 16 bis 25 allgemeine Vorschriften für die Laufbahnen und die Vorbereitungsdienste zu erlassen, insbesondere Vorschriften über 1. die Gestaltung der Laufbahnen, einschließlich der regelmäßig zu durchlaufenden Ämter, 2. den Erwerb und die Anerkennung der Laufbahnbefähigung, einschließlich der Festlegung gleichwertiger Abschlüsse, 3. die Rahmenregelungen für Auswahlverfahren für die Einstellung in einen Vorbereitungsdienst, insbesondere den Einsatz von Informationstechnologie und von Videokonferenztechnik, 4. die Anrechnung von Zeiten auf den Vorbereitungsdienst und die Voraussetzungen für eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes, 5. die Einstellungsvoraussetzungen für andere Bewerberinnen und andere Bewerber, 6. die Festlegung von Altersgrenzen, 7. die Voraussetzungen für den Laufbahnwechsel und 8. die Voraussetzungen für Beförderungen. (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Maßgabe der §§ 16 bis 25 besondere Vorschriften für die einzelnen Laufbahnen und Vorbereitungsdienste zu erlassen, insbesondere Vorschriften über 1. das Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst, 2. den Ablauf des Vorbereitungsdienstes, insbesondere über dessen Inhalte und Dauer, 3. die Prüfung und das Prüfungsverfahren, einschließlich der Prüfungsnoten, sowie 4. die Folgen der Nichtteilnahme an Prüfungen und die Folgen von Ordnungsverstößen. Die Bundesregierung kann die Befugnis nach Satz 1 durch Rechtsverordnung obersten Dienstbehörden übertragen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds