Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Königreichs Thailand über den Luftverkehr zwischen ihren Gebieten und darüber hinaus
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 13 Geschäftstätigkeit
1. Die bezeichneten Luftverkehrsunternehmen einer Vertragspartei haben im Rahmen der Gesetze und Verordnungen über die Einreise, den Aufenthalt und die Anstellung das Recht, ins Gebiet der anderen Vertragspartei Führungs-, Verkaufs-, technisches und Verwaltungspersonal sowie andere Fachleute zu überführen und zu beschäftigen, welche für den Betrieb der vereinbarten Dienste erforderlich sind. 2. Für die Geschäftstätigkeit gilt der Grundsatz des Gegenrechts. Die zuständigen Behörden jeder Vertragspartei unternehmen alles, um sicherzustellen, dass die Vertretungen der von der anderen Vertragspartei bezeichneten Luftverkehrsunternehmen ihre Tätigkeiten ordnungsgemäss ausüben können. 3. Im speziellen räumt jede Vertragspartei den bezeichneten Luftverkehrsunternehmen der anderen Vertragspartei das Recht ein, sich am Verkauf von Luftbeförderungen in seinem Gebiet unmittelbar und, nach Belieben der Luftverkehrsunternehmen, durch Vermittler zu beteiligen. Jedes Luftverkehrsunternehmen ist ermächtigt, solche Beförderungen zu verkaufen, und jedermann kann solche Beförderungen in der Währung jenes Gebietes oder, unter Vorbehalt der nationalen Gesetze und Verordnungen, in frei konvertierbaren Währungen anderer Staaten erwerben.
Art. 13 Geschäftstätigkeit
1. Die bezeichneten Luftverkehrsunternehmen einer Vertragspartei haben im Rahmen der Gesetze und Verordnungen über die Einreise, den Aufenthalt und die Anstellung das Recht, ins Gebiet der anderen Vertragspartei Führungs-, Verkaufs-, technisches und Verwaltungspersonal sowie andere Fachleute zu überführen und zu beschäftigen, welche für den Betrieb der vereinbarten Dienste erforderlich sind. 2. Für die Geschäftstätigkeit gilt der Grundsatz des Gegenrechts. Die zuständigen Behörden jeder Vertragspartei unternehmen alles, um sicherzustellen, dass die Vertretungen der von der anderen Vertragspartei bezeichneten Luftverkehrsunternehmen ihre Tätigkeiten ordnungsgemäss ausüben können. 3. Im speziellen räumt jede Vertragspartei den bezeichneten Luftverkehrsunternehmen der anderen Vertragspartei das Recht ein, sich am Verkauf von Luftbeförderungen in seinem Gebiet unmittelbar und, nach Belieben der Luftverkehrsunternehmen, durch Vermittler zu beteiligen. Jedes Luftverkehrsunternehmen ist ermächtigt, solche Beförderungen zu verkaufen, und jedermann kann solche Beförderungen in der Währung jenes Gebietes oder, unter Vorbehalt der nationalen Gesetze und Verordnungen, in frei konvertierbaren Währungen anderer Staaten erwerben.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it