Bekanntmachung nach Artikel 4 Abs. 3 des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2000 und nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung
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Change 1
Anlage 7 (Anlage V des BBesG) Gültig ab 1. Januar 2002
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 664 Familienzuschlag (Monatsbeträge in Euro) | Stufe 1 | Stufe 2 (§ 40 Abs. 1) | (§ 40 Abs. 2) Besoldungsgruppen A 1 bis A 8 | 95,96 | 182,17 übrige Besoldungsgruppen | 100,78 | 186,99 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 86,21 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 114,35 Euro. Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 1 bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 - in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 8: | 89,21 Euro - in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: | 94,70 Euro.
Anlage 7 (Anlage V des BBesG) Gültig ab 1. Januar 2002
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 664 Familienzuschlag (Monatsbeträge in Euro) | Stufe 1 | Stufe 2 (§ 40 Abs. 1) | (§ 40 Abs. 2) Besoldungsgruppen A 1 bis A 8 | 95,96 | 182,17 übrige Besoldungsgruppen | 100,78 | 186,99 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 86,21 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 114,35 Euro. Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 1 bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 - in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 8: | 89,21 Euro - in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: | 94,70 Euro.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.