Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Andorra über den Informationsaustausch in Steuersachen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6 Möglichkeit der Ablehnung eines Ersuchens
1. Die ersuchte Partei ist nicht verpflichtet, Informationen einzuholen oder zu erteilen, welche die ersuchende Partei nach ihrem Recht zum Zwecke der Anwendung und Durchsetzung der eigenen Steuergesetze nicht einholen könnte. Die zuständige Behörde der ersuchten Partei kann die Unterstützung ablehnen, wenn das Ersuchen nicht in Übereinstimmung mit diesem Abkommen gestellt wurde. 2. Die Bestimmungen dieses Abkommen verpflichten keine Vertragspartei, Informationen zu erteilen, die ein Handels-, Geschäfts-, Industrie-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnis oder ein Geschäftsverfahren offenbaren würden. Ungeachtet des Vorangehenden werden Auskünfte der in Artikel 5 Absatz 4 bezeichneten Art nicht als Geheimnis oder Geschäftsverfahren behandelt, nur weil sie die Kriterien jenes Absatzes erfüllen. 3. Die Bestimmungen dieses Abkommens verpflichten eine Vertragspartei nicht zur Beschaffung oder Erteilung von Informationen, welche die vertrauliche Kommunikation zwischen einem Klienten und einem Anwalt, Verteidiger oder anderen Rechtsvertreter preisgeben würden, sofern diese Kommunikation erstellt wurde: a) für Zwecke der Suche nach oder Gewährung von rechtlichem Rat; oder b) für Zwecke der Verwendung in bestehenden oder geplanten Rechtsverfahren. 4. Die ersuchte Partei kann ein Amtshilfeersuchen ablehnen, wenn die Preisgabe der Information dem Ordre public widerspräche. 5. Amtshilfeersuchen dürfen nicht mit der Begründung abgelehnt werden, die dem Ersuchen zugrunde liegende Steuerforderung sei strittig. 6. Die ersuchte Partei kann ein Amtshilfeersuchen ablehnen, wenn die Informationen von der ersuchenden Partei zur Anwendung oder Durchführung von Bestimmungen des Steuerrechts der ersuchenden Partei oder damit zusammenhängender Anforderungen verlangt werden, die einen Staatsangehörigen der ersuchten Partei gegenüber einem Staatsangehörigen der ersuchenden Partei unter den gleichen Umständen benachteiligen.
Art. 6 Möglichkeit der Ablehnung eines Ersuchens
1. Die ersuchte Partei ist nicht verpflichtet, Informationen einzuholen oder zu erteilen, welche die ersuchende Partei nach ihrem Recht zum Zwecke der Anwendung und Durchsetzung der eigenen Steuergesetze nicht einholen könnte. Die zuständige Behörde der ersuchten Partei kann die Unterstützung ablehnen, wenn das Ersuchen nicht in Übereinstimmung mit diesem Abkommen gestellt wurde. 2. Die Bestimmungen dieses Abkommen verpflichten keine Vertragspartei, Informationen zu erteilen, die ein Handels-, Geschäfts-, Industrie-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnis oder ein Geschäftsverfahren offenbaren würden. Ungeachtet des Vorangehenden werden Auskünfte der in Artikel 5 Absatz 4 bezeichneten Art nicht als Geheimnis oder Geschäftsverfahren behandelt, nur weil sie die Kriterien jenes Absatzes erfüllen. 3. Die Bestimmungen dieses Abkommens verpflichten eine Vertragspartei nicht zur Beschaffung oder Erteilung von Informationen, welche die vertrauliche Kommunikation zwischen einem Klienten und einem Anwalt, Verteidiger oder anderen Rechtsvertreter preisgeben würden, sofern diese Kommunikation erstellt wurde: a) für Zwecke der Suche nach oder Gewährung von rechtlichem Rat; oder b) für Zwecke der Verwendung in bestehenden oder geplanten Rechtsverfahren. 4. Die ersuchte Partei kann ein Amtshilfeersuchen ablehnen, wenn die Preisgabe der Information dem Ordre public widerspräche. 5. Amtshilfeersuchen dürfen nicht mit der Begründung abgelehnt werden, die dem Ersuchen zugrunde liegende Steuerforderung sei strittig. 6. Die ersuchte Partei kann ein Amtshilfeersuchen ablehnen, wenn die Informationen von der ersuchenden Partei zur Anwendung oder Durchführung von Bestimmungen des Steuerrechts der ersuchenden Partei oder damit zusammenhängender Anforderungen verlangt werden, die einen Staatsangehörigen der ersuchten Partei gegenüber einem Staatsangehörigen der ersuchenden Partei unter den gleichen Umständen benachteiligen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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