Link auf PDF Reglement Geschäftsprüfungskommission
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 17
Verfahren 1 Für die Ermittlung des Sachverhalts und die Beweiserhebung gelten sinngemäss die Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Bern. 2 Der Verwaltung angehörende Personen sind verpflichtet, der Kommission über Wahrnehmungen, die sie Kraft ihres Amtes oder in Ausübung ihres Dienstes gemacht haben und die ihre dienstlichen Obliegenheiten betreffen, wahrheitsgemäss Auskunft zu erteilen sowie Akten zu nennen, die den Gegenstand der Untersuchung betreffen. Aus wahrheitsgemässen Auskünften darf den Befragten kein Nachteil erwachsen. 151.2 Reglement für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) 3 Sollen der Verwaltung angehörende Personen über Tatsachen befragt werden, die dem Amtsgeheimnis unterliegen, oder sollen derartige Akten herausgegeben werden, ist der Gemeinderat anzuhören. Verweigert er die Ermächtigung, entscheidet die Kommission. 4 Der Gemeinderat hat das Recht, an den Befragungen teilzunehmen und Ergänzungsfragen zu stellen. Er kann sich durch einen Rechtsbeistand vertreten lassen. 5 Die Teilnahme an den Befragungen und die Akteneinsicht können dem Gemeinderat und seinem Rechtsbeistand vorübergehend verweigert werden, wenn dies im Interesse der Untersuchung unerlässlich ist. Auf so erhobene Beweismittel kann nur abgestellt werden, wenn der wesentliche Inhalt dem Gemeinderat eröffnet wird und er sich dazu äussern und Beweismittel nennen konnte. 6 Personen, die von der Untersuchung unmittelbar betroffen sind, steht das in Absatz 4 umschriebene Recht ebenfalls zu. Es gelten auch für sie die Einschränkungen gemäss Absatz 5. Will eine betroffene Person die eigenen Eingaben oder die eigenen Aussagen in Protokollen einsehen, ist die Einsicht zu gewähren. 6. Verfahren und Arbeitsweise
Art. 17
Verfahren 1 Für die Ermittlung des Sachverhalts und die Beweiserhebung gelten sinngemäss die Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Bern. 2 Der Verwaltung angehörende Personen sind verpflichtet, der Kommission über Wahrnehmungen, die sie Kraft ihres Amtes oder in Ausübung ihres Dienstes gemacht haben und die ihre dienstlichen Obliegenheiten betreffen, wahrheitsgemäss Auskunft zu erteilen sowie Akten zu nennen, die den Gegenstand der Untersuchung betreffen. Aus wahrheitsgemässen Auskünften darf den Befragten kein Nachteil erwachsen. 151.2 Reglement für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) 3 Sollen der Verwaltung angehörende Personen über Tatsachen befragt werden, die dem Amtsgeheimnis unterliegen, oder sollen derartige Akten herausgegeben werden, ist der Gemeinderat anzuhören. Verweigert er die Ermächtigung, entscheidet die Kommission. 4 Der Gemeinderat hat das Recht, an den Befragungen teilzunehmen und Ergänzungsfragen zu stellen. Er kann sich durch einen Rechtsbeistand vertreten lassen. 5 Die Teilnahme an den Befragungen und die Akteneinsicht können dem Gemeinderat und seinem Rechtsbeistand vorübergehend verweigert werden, wenn dies im Interesse der Untersuchung unerlässlich ist. Auf so erhobene Beweismittel kann nur abgestellt werden, wenn der wesentliche Inhalt dem Gemeinderat eröffnet wird und er sich dazu äussern und Beweismittel nennen konnte. 6 Personen, die von der Untersuchung unmittelbar betroffen sind, steht das in Absatz 4 umschriebene Recht ebenfalls zu. Es gelten auch für sie die Einschränkungen gemäss Absatz 5. Will eine betroffene Person die eigenen Eingaben oder die eigenen Aussagen in Protokollen einsehen, ist die Einsicht zu gewähren. 6. Verfahren und Arbeitsweise
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.