Propose a change

Verordnung über die Berufsausbildung zum Aufbereitungsmechaniker/zur Aufbereitungsmechanikerin

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 3 Ausbildungsberufsbild

(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 3. Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, 4. Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 5. Lesen, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen, 6. Grundfertigkeiten der Werkstoffbearbeitung, 7. Instandhalten von Werkzeugen, 8. Erschließungs-, Gewinnungs- und Fördertechniken von Rohstoffen, 9. Verarbeiten von Rohstoffen zu Endprodukten, 10. Grundlagen der Hydraulik und Pneumatik, 11. Grundlagen der Elektrotechnik, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, 12. Gewinnen, Fördern und Transportieren von Rohstoffen, 13. Zerkleinern und Klassieren von Rohstoffen, 14. Sortieren, Mischen und Dosieren von Rohstoffen und Teilprodukten, 15. Instandhalten von Maschinen und Anlagen, 16. Lagern und Entsorgen. (2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. in der Fachrichtung Naturstein: a) Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung, b) Instandsetzen von Maschinen und Anlagen, c) Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, d) Überwachen, Steuern und Regeln von automatisierten und teilautomatisierten Aufbereitungsabläufen, e) Verladen, Wiegen und Versandvorbereiten von Natursteinen; 2. in der Fachrichtung feuerfeste und keramische Rohstoffe: a) Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung, b) Instandsetzen von Maschinen und Anlagen, c) Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, d) Überwachen, Steuern und Regeln verfahrens- und fertigungstechnischer Abläufe der Nass- oder Trockenaufbereitung keramischer Rohstoffe, e) Füllen, Wiegen und Versandvorbereiten keramischer Rohstoffe; 3. in der Fachrichtung Sand und Kies: a) Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung, b) Instandsetzen von Maschinen und Anlagen, c) Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, d) Überwachen, Steuern und Regeln von automatisierten und teilautomatisierten Aufbereitungsabläufen, e) Verladen, Wiegen und Versandvorbereiten von Sand und Kies; 4. in der Fachrichtung Steinkohle: a) Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung, b) Instandsetzen von Maschinen und Anlagen, c) Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, d) Überwachen, Steuern und Regeln von automatisierten und teilautomatisierten Aufbereitungsabläufen, e) Verladen, Wiegen und Versandvorbereiten von Steinkohle; 5. in der Fachrichtung Braunkohle: a) Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung, b) Instandsetzen von Maschinen und Anlagen, c) Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, d) Überwachen, Steuern und Regeln von automatisierten und teilautomatisierten Gewinnungs- und Aufbereitungsabläufen, e) Verladen, Wiegen und Versandvorbereiten von Braunkohle.

Your change, as a redline

§ 3 Ausbildungsberufsbild

(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 3. Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, 4. Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 5. Lesen, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen, 6. Grundfertigkeiten der Werkstoffbearbeitung, 7. Instandhalten von Werkzeugen, 8. Erschließungs-, Gewinnungs- und Fördertechniken von Rohstoffen, 9. Verarbeiten von Rohstoffen zu Endprodukten, 10. Grundlagen der Hydraulik und Pneumatik, 11. Grundlagen der Elektrotechnik, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, 12. Gewinnen, Fördern und Transportieren von Rohstoffen, 13. Zerkleinern und Klassieren von Rohstoffen, 14. Sortieren, Mischen und Dosieren von Rohstoffen und Teilprodukten, 15. Instandhalten von Maschinen und Anlagen, 16. Lagern und Entsorgen. (2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. in der Fachrichtung Naturstein: a) Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung, b) Instandsetzen von Maschinen und Anlagen, c) Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, d) Überwachen, Steuern und Regeln von automatisierten und teilautomatisierten Aufbereitungsabläufen, e) Verladen, Wiegen und Versandvorbereiten von Natursteinen; 2. in der Fachrichtung feuerfeste und keramische Rohstoffe: a) Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung, b) Instandsetzen von Maschinen und Anlagen, c) Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, d) Überwachen, Steuern und Regeln verfahrens- und fertigungstechnischer Abläufe der Nass- oder Trockenaufbereitung keramischer Rohstoffe, e) Füllen, Wiegen und Versandvorbereiten keramischer Rohstoffe; 3. in der Fachrichtung Sand und Kies: a) Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung, b) Instandsetzen von Maschinen und Anlagen, c) Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, d) Überwachen, Steuern und Regeln von automatisierten und teilautomatisierten Aufbereitungsabläufen, e) Verladen, Wiegen und Versandvorbereiten von Sand und Kies; 4. in der Fachrichtung Steinkohle: a) Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung, b) Instandsetzen von Maschinen und Anlagen, c) Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, d) Überwachen, Steuern und Regeln von automatisierten und teilautomatisierten Aufbereitungsabläufen, e) Verladen, Wiegen und Versandvorbereiten von Steinkohle; 5. in der Fachrichtung Braunkohle: a) Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung, b) Instandsetzen von Maschinen und Anlagen, c) Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, d) Überwachen, Steuern und Regeln von automatisierten und teilautomatisierten Gewinnungs- und Aufbereitungsabläufen, e) Verladen, Wiegen und Versandvorbereiten von Braunkohle.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds