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Kantonsratsbeschluss über den Bau des Klanghauses Toggenburg

St. Gallen · 271.46 · other

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1 provision

Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 271.46 Kantonsratsbeschluss über den Bau des Klanghauses Toggenburg vom 30. Juni 2019 (Stand 30. Juni 2019) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 14. August 20181 Kenntnis genommen und erlässt als Beschluss:2 Ziff. 1 1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 23'300'000.– für den Bau des Klanghauses Toggenburg werden genehmigt. Ziff. 2 1 Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des Beitrags der Stiftung KlangWelt Toggenburg ein Kredit von Fr. 22'300'000.– gewährt. 2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2021 innert zehn Jahren abgeschrieben. Ziff. 3 1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig. 2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig. Ziff. 4 1 Die Regierung beschliesst im Rahmen des Kostenvoranschlags über Änderungen am Projekt, die aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt nicht wesentlich umgestalten. 1 ABl 2018, 3213 ff. 2 Vom Kantonsrat erlassen am 19. Februar 2019, in der Volksabstimmung angenommen und rechtsgültig geworden am 30. Juni 2019, in Vollzug ab 30. Juni 2019. nGS 2019-056 271.46 Ziff. 5 1 Die Umsetzung des Projekts setzt voraus, dass die Stiftung KlangWelt Toggenburg: a) wenigstens Fr. 1'000'000.– zur Deckung der Baukosten beiträgt; b) für den Betrieb des Klanghauses einen Betriebsfonds mit wenigstens Fr. 5'300'000.– Kapital errichtet; c) für den Fonds ein Reglement erstellt, das: 1. der Genehmigung durch die Regierung bedarf; 2. wenigstens festhält, dass das Fondskapital den Betrag von 1,5 Mio. Franken nur mit Zustimmung des Departementes des Innern unterschreiten darf. 271.46 * Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2019-056 30.06.2019 30.06.2019 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle 30.06.2019 30.06.2019 Erlass Grunderlass 2019-056

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