Protokoll vom 13. Februar 1987 über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT)
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Change 1
Art. 6 Amtlicher Nachrichtenverkehr und amtliche Veröffentlichungen
1) Bei ihrem amtlichen Nachrichtenverkehr und der Verbreitung aller ihrer Schriftstücke hat die EUTELSAT im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei des Protokolls Anspruch auf eine nicht weniger günstige Behandlung, als sie allgemein entsprechenden zwischenstaatlichen Organisationen in bezug auf Prioritäten, Posttarife und -gebühren und alle Arten von Fernmeldeverbindungen gewährt wird, soweit dies mit internationalen Übereinkünften vereinbar ist, denen diese Vertragspartei des Protokolls angehört. 2) Bei ihrem amtlichen Nachrichtenverkehr kann die EUTELSAT alle geeigneten Nachrichtenmittel einschliesslich verschlüsselter oder chiffrierter Nachrichten einsetzen. Die Vertragsparteien des Protokolls erlegen dem amtlichen Nachrichtenverkehr der EUTELSAT und der Verbreitung ihrer amtlichen Veröffentlichungen keinerlei Beschränkungen auf. Dieser Nachrichtenverkehr und diese Veröffentlichung unterliegen nicht der Zensur. 3) Errichtung und Benutzung einer Funkstation durch EUTELSAT im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei des Protokolls werden im Rahmen der im betreffenden Hoheitsgebiet geltenden Rechtsvorschriften genehmigt und erfolgen im Rahmen dieser Rechtsvorschriften.
Art. 6 Amtlicher Nachrichtenverkehr und amtliche Veröffentlichungen
1) Bei ihrem amtlichen Nachrichtenverkehr und der Verbreitung aller ihrer Schriftstücke hat die EUTELSAT im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei des Protokolls Anspruch auf eine nicht weniger günstige Behandlung, als sie allgemein entsprechenden zwischenstaatlichen Organisationen in bezug auf Prioritäten, Posttarife und -gebühren und alle Arten von Fernmeldeverbindungen gewährt wird, soweit dies mit internationalen Übereinkünften vereinbar ist, denen diese Vertragspartei des Protokolls angehört. 2) Bei ihrem amtlichen Nachrichtenverkehr kann die EUTELSAT alle geeigneten Nachrichtenmittel einschliesslich verschlüsselter oder chiffrierter Nachrichten einsetzen. Die Vertragsparteien des Protokolls erlegen dem amtlichen Nachrichtenverkehr der EUTELSAT und der Verbreitung ihrer amtlichen Veröffentlichungen keinerlei Beschränkungen auf. Dieser Nachrichtenverkehr und diese Veröffentlichung unterliegen nicht der Zensur. 3) Errichtung und Benutzung einer Funkstation durch EUTELSAT im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei des Protokolls werden im Rahmen der im betreffenden Hoheitsgebiet geltenden Rechtsvorschriften genehmigt und erfolgen im Rahmen dieser Rechtsvorschriften.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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