Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Instituten zur Ausbildung von Fachlehrern und Sportlehrern
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Change 1
§ 1 Ausbildungsstätten
(1) Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz wird geleistet für den Besuch 1. von Instituten und Einrichtungen zur fachlichen Ausbildung künftiger Fachlehrer, 2. von Instituten zur pädagogischen Ausbildung künftiger Fachlehrer, 3. von Instituten zur Ausbildung von Pädagogischen Assistenten, 4. des Lehrgangs mit dem Ausbildungsziel "Sportlehrer im freien Beruf" im Sportzentrum der Technischen Universität München, 5. des Lehrgangs mit dem Ausbildungsziel "Staatlich geprüfter Sportlehrer" im Sportzentrum der Universität Trier, 6. des Lehrgangs mit dem Ausbildungsziel "Staatlich geprüfter Fußball-Lehrer" an der Deutschen Sporthochschule Köln. (2) Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn die Ausbildung in einer öffentlichen oder in einer durch die zuständige Landesbehörde staatlich anerkannten oder genehmigten Einrichtung durchgeführt wird oder wenn die zuständige Landesbehörde anerkennt, daß der Besuch der Einrichtung dem Besuch der in Absatz 1 bezeichneten Einrichtungen gleichwertig ist.
§ 1 Ausbildungsstätten
(1) Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz wird geleistet für den Besuch 1. von Instituten und Einrichtungen zur fachlichen Ausbildung künftiger Fachlehrer, 2. von Instituten zur pädagogischen Ausbildung künftiger Fachlehrer, 3. von Instituten zur Ausbildung von Pädagogischen Assistenten, 4. des Lehrgangs mit dem Ausbildungsziel "Sportlehrer im freien Beruf" im Sportzentrum der Technischen Universität München, 5. des Lehrgangs mit dem Ausbildungsziel "Staatlich geprüfter Sportlehrer" im Sportzentrum der Universität Trier, 6. des Lehrgangs mit dem Ausbildungsziel "Staatlich geprüfter Fußball-Lehrer" an der Deutschen Sporthochschule Köln. (2) Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn die Ausbildung in einer öffentlichen oder in einer durch die zuständige Landesbehörde staatlich anerkannten oder genehmigten Einrichtung durchgeführt wird oder wenn die zuständige Landesbehörde anerkennt, daß der Besuch der Einrichtung dem Besuch der in Absatz 1 bezeichneten Einrichtungen gleichwertig ist.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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