673.11 Gegenrechtserklärung des Regierungsrates über die Befreiung von Zuwendungen an Institutionen mit besonderen Zwecken in den Vereinigten Staaten von Amerika (vom 25. Juni 1953)1 Der Regierungsrat, gestützt auf § 18 des Steuergesetzes2 und im Hinblick auf das durch die Gesetzgebung der Vereinigten Staaten von Amerika gewährleistete Gegenrecht, beschliesst: Zuwendungen an Personenverbindungen, Stiftungen und Anstalten, die ihren Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika haben und nach ihren Statuten gemeinnützige, wohltätige, kirchliche, wissenschaftliche oder künstlerische Zwecke verfolgen, sind, soweit die Zuwendungen für diese Zwecke bestimmt sind, von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. 1 OS 39, 334 und GS IV, 543. 2 Heute: Steuergesetz (StG) vom 8. Juni 1997 (LS 631.1).
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Gegenrechtserklärung des Regierungsrates über die Befreiung von Zuwendungen an Institutionen mit besonderen Zwecken in den Vereinigten Staaten von Amerika
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