Propose a change

Schul- und Disziplinarordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3 Geltungsbereich

1 Der Schul- und Disziplinarordnung unterstehen die Schülerinnen und Schüler, die Kindergartenkinder des freiwilligen und obligatorischen Kindergartens, die Lehrpersonen sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Bildung. Schülerinnen und Schüler, die schulergänzende Betreuungsangebote nutzen, unterstehen ebenfalls der Schul- und Disziplinarordnung. Mit dem Begriff Lehrperson sind alle pädagogisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeint. 2 Die Schul- und Disziplinarordnung gilt an den Schultagen generell von 07:00–18:00 Uhr bzw. am Mittwoch von 07:00–12:00 Uhr für die gesamten Schulareale sowie für Schullager, Schulreisen, Exkursionen und andere schulische Anlässe. 3 Die Blockzeiten im obligatorischen Kindergarten als auch in der Primarschule dauern von 08:30–11.50 Uhr. Die Blockzeiten können durch Frühstunden ab 07:45 Uhr ergänzt werden. Nachmittags findet der Unterricht der Kindergarten- und Primarschulklassen von 13:40–15:10 Uhr statt, wobei es neben dem Mittwochnachmittag je nach Stufe auch weitere unterrichtsfreie Nachmittage gibt. Auf der Oberstufe kann der Unterricht bis 16:55 Uhr dauern.

Your change, as a redline

Art. 3 Geltungsbereich

1 Der Schul- und Disziplinarordnung unterstehen die Schülerinnen und Schüler, die Kindergartenkinder des freiwilligen und obligatorischen Kindergartens, die Lehrpersonen sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Bildung. Schülerinnen und Schüler, die schulergänzende Betreuungsangebote nutzen, unterstehen ebenfalls der Schul- und Disziplinarordnung. Mit dem Begriff Lehrperson sind alle pädagogisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeint. 2 Die Schul- und Disziplinarordnung gilt an den Schultagen generell von 07:00–18:00 Uhr bzw. am Mittwoch von 07:00–12:00 Uhr für die gesamten Schulareale sowie für Schullager, Schulreisen, Exkursionen und andere schulische Anlässe. 3 Die Blockzeiten im obligatorischen Kindergarten als auch in der Primarschule dauern von 08:30–11.50 Uhr. Die Blockzeiten können durch Frühstunden ab 07:45 Uhr ergänzt werden. Nachmittags findet der Unterricht der Kindergarten- und Primarschulklassen von 13:40–15:10 Uhr statt, wobei es neben dem Mittwochnachmittag je nach Stufe auch weitere unterrichtsfreie Nachmittage gibt. Auf der Oberstufe kann der Unterricht bis 16:55 Uhr dauern.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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