Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Kenia über die bilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ausbildung für internationale Friedensoperationen
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Change 1
Art. 16 Schlussbestimmungen
1. Dieses Abkommen tritt am Tage in Kraft, an dem es von beiden Vertragsparteien unterzeichnet ist und bleibt für die Dauer von fünf (5) Jahren in Kraft. Es verlängert sich automatisch um Perioden von fünf Jahren sofern keine Vertragspartei es kündigt. 2. Dieses Abkommen kann von jeder Vertragspartei durch schriftliche Mitteilung gekündigt werden. In diesem Falle erlöscht dieses Abkommen 120 Tage nach Empfang der Mitteilung der Kündigung. 3. Dieses Abkommen kann jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien ergänzt werden. Jede Ergänzung bedarf der Schriftlichkeit und tritt an dem Tage der letzten Unterzeichnung in Kraft. 4. Ungeachtet einer Beendigung dieses Abkommens unterliegen sämtliche ausstehenden finanziellen Verpflichtungen nach diesem Abkommen den Bestimmungen dieses Abkommens. Geschehen in Nairobi am 13. Oktober 2021 in zwei Originalen, jedes in englischer und deutscher Sprache, wobei beide Texte gleichermassen authentisch sind. Im Falle unterschiedlicher Auslegung geht der englische Text vor. Für den Schweizerischen Bundesrat: Valentin Zellweger Für die Regierung der Republik Kenia: Monica Juma
Art. 16 Schlussbestimmungen
1. Dieses Abkommen tritt am Tage in Kraft, an dem es von beiden Vertragsparteien unterzeichnet ist und bleibt für die Dauer von fünf (5) Jahren in Kraft. Es verlängert sich automatisch um Perioden von fünf Jahren sofern keine Vertragspartei es kündigt. 2. Dieses Abkommen kann von jeder Vertragspartei durch schriftliche Mitteilung gekündigt werden. In diesem Falle erlöscht dieses Abkommen 120 Tage nach Empfang der Mitteilung der Kündigung. 3. Dieses Abkommen kann jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien ergänzt werden. Jede Ergänzung bedarf der Schriftlichkeit und tritt an dem Tage der letzten Unterzeichnung in Kraft. 4. Ungeachtet einer Beendigung dieses Abkommens unterliegen sämtliche ausstehenden finanziellen Verpflichtungen nach diesem Abkommen den Bestimmungen dieses Abkommens. Geschehen in Nairobi am 13. Oktober 2021 in zwei Originalen, jedes in englischer und deutscher Sprache, wobei beide Texte gleichermassen authentisch sind. Im Falle unterschiedlicher Auslegung geht der englische Text vor. Für den Schweizerischen Bundesrat: Valentin Zellweger Für die Regierung der Republik Kenia: Monica Juma
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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