Verfassung der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Nidwalden
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3
Verhältnis zu Staat und Kirche 1. allgemein 1 Die Landeskirche ordnet durch diese Verfassung im Rahmen der Kantonsverfassung und der übrigen staatlichen Gesetzgebung ihre Angelegenheiten selbständig. Art. 4 2. staatliche Aufsicht 1 Die Landeskirche und die Kirchgemeinden stehen hinsichtlich der nicht innerkirchlichen Angelegenheiten unter der Aufsicht der staatlichen Behörden. 2 Die Aufsicht über die Landeskirche steht dem Landrat zu; bei schwerer Pflichtverletzung hat dieser die notwendigen Massnahmen endgültig anzuordnen. 3 Die Aufsicht über die Kirchgemeinden richtet sich nach dem Gemeindegesetz2). Art. 5 3. römisch-katholische Kirche 1 In innerkirchlichen Belangen anerkennen Landeskirche und Kirchgemeinden Lehre und Rechtsordnung der römisch-katholischen Kirche. 2 Zum Abschluss der für das Verhältnis zum Bistum notwendigen Übereinkommen ist im Rahmen des Bundesrechts der Landrat3) zuständig.
Art. 3
Verhältnis zu Staat und Kirche 1. allgemein 1 Die Landeskirche ordnet durch diese Verfassung im Rahmen der Kantonsverfassung und der übrigen staatlichen Gesetzgebung ihre Angelegenheiten selbständig. Art. 4 2. staatliche Aufsicht 1 Die Landeskirche und die Kirchgemeinden stehen hinsichtlich der nicht innerkirchlichen Angelegenheiten unter der Aufsicht der staatlichen Behörden. 2 Die Aufsicht über die Landeskirche steht dem Landrat zu; bei schwerer Pflichtverletzung hat dieser die notwendigen Massnahmen endgültig anzuordnen. 3 Die Aufsicht über die Kirchgemeinden richtet sich nach dem Gemeindegesetz2). Art. 5 3. römisch-katholische Kirche 1 In innerkirchlichen Belangen anerkennen Landeskirche und Kirchgemeinden Lehre und Rechtsordnung der römisch-katholischen Kirche. 2 Zum Abschluss der für das Verhältnis zum Bistum notwendigen Übereinkommen ist im Rahmen des Bundesrechts der Landrat3) zuständig.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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