Art. 1
Das Land richtet an den Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil für die nicht kostendeckend zu erbringenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen zur Gewährleistung des öffentlichen Personennahverkehrs und die Transportleistungen für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Lernenden mit Wohnsitz in Liechtenstein für das Jahr 2025 einen Beitrag von maximal 14 950 000 Franken sowie für die Jahre 2026 und 2027 Beiträge von jeweils maximal 18 450 000 Franken aus.