Verordnung über die Durchführung übertragener Aufgaben durch die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 6 Rücklage
(1) Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation hat zur Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit für die übertragenen Aufgaben, vorrangig für den Fall, dass Einnahme- und Ausgabeschwankungen durch Einsatz der Betriebsmittel nicht mehr ausgeglichen werden können, eine Rücklage zu bilden. Sie ist so anzulegen, dass sie für die in Satz 1 genannten Zwecke verfügbar ist. (2) Die Rücklage wird mindestens in zweifacher Höhe der durchschnittlichen monatlichen Ausgaben des abgelaufenen Kalenderjahres und höchstens in vierfacher Höhe der durchschnittlichen monatlichen Ausgaben des abgelaufenen Kalenderjahres gebildet. Stichtag für die Bemessung ist der 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres. (3) Bis die Rücklage die in Absatz 2 vorgesehene Mindesthöhe erreicht hat, wird ihr jährlich ein Betrag in Höhe von 1,5 Prozent der Ausgaben des abgelaufenen Kalenderjahres zugeführt. (4) Die Zinsen aus der Rücklage fließen dieser zu, bis sie den Höchstbetrag nach Absatz 2 erreicht hat.
§ 6 Rücklage
(1) Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation hat zur Sicherstellung ihrer Leistungsfähigkeit für die übertragenen Aufgaben, vorrangig für den Fall, dass Einnahme- und Ausgabeschwankungen durch Einsatz der Betriebsmittel nicht mehr ausgeglichen werden können, eine Rücklage zu bilden. Sie ist so anzulegen, dass sie für die in Satz 1 genannten Zwecke verfügbar ist. (2) Die Rücklage wird mindestens in zweifacher Höhe der durchschnittlichen monatlichen Ausgaben des abgelaufenen Kalenderjahres und höchstens in vierfacher Höhe der durchschnittlichen monatlichen Ausgaben des abgelaufenen Kalenderjahres gebildet. Stichtag für die Bemessung ist der 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres. (3) Bis die Rücklage die in Absatz 2 vorgesehene Mindesthöhe erreicht hat, wird ihr jährlich ein Betrag in Höhe von 1,5 Prozent der Ausgaben des abgelaufenen Kalenderjahres zugeführt. (4) Die Zinsen aus der Rücklage fließen dieser zu, bis sie den Höchstbetrag nach Absatz 2 erreicht hat.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
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