Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 5 Verwaltungsrat
(1) Der Verwaltungsrat besteht aus bis zu 28 Mitgliedern, und zwar aus höchstens 1. sechs Vertretern der Landwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaus, der Forstwirtschaft sowie der Fischwirtschaft, 2. drei Vertretern der Verbraucher, 3. drei Vertretern des Groß- und Außenhandels, 4. zwei Vertretern des Einzelhandels, 5. zwei Vertretern des Ernährungshandwerks, 6. zwei Vertretern der Ernährungsindustrie, 7. zwei Vertretern der landwirtschaftlichen Genossenschaften, 8. einem Vertreter des Landwarenhandels, 9. einem Vertreter des Bundesministeriums, 10. einem Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, 11. einem Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen, 12. vier Vertretern der Obersten Landesbehörden für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Mitglieder des Verwaltungsrats müssen die Voraussetzungen für die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag erfüllen. (2) Die Vertreter der Gruppen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 8 (Wirtschaftsgruppen) werden vom Bundesministerium auf Vorschlag der jeweiligen Spitzenverbände bestellt und abberufen. Ihre Bestellung erfolgt auf die Dauer von vier Jahren; scheidet ein Vertreter vorzeitig aus, so wird sein Nachfolger für den Rest der Amtszeit bestellt. (3) Die Vertreter der Bundesministerien werden von den zuständigen Bundesministerien, die Vertreter der Obersten Landesbehörden vom Bundesrat bestellt und abberufen. (4) Der Vertreter des Bundesministeriums führt den Vorsitz im Verwaltungsrat.
§ 5 Verwaltungsrat
(1) Der Verwaltungsrat besteht aus bis zu 28 Mitgliedern, und zwar aus höchstens 1. sechs Vertretern der Landwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaus, der Forstwirtschaft sowie der Fischwirtschaft, 2. drei Vertretern der Verbraucher, 3. drei Vertretern des Groß- und Außenhandels, 4. zwei Vertretern des Einzelhandels, 5. zwei Vertretern des Ernährungshandwerks, 6. zwei Vertretern der Ernährungsindustrie, 7. zwei Vertretern der landwirtschaftlichen Genossenschaften, 8. einem Vertreter des Landwarenhandels, 9. einem Vertreter des Bundesministeriums, 10. einem Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, 11. einem Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen, 12. vier Vertretern der Obersten Landesbehörden für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Mitglieder des Verwaltungsrats müssen die Voraussetzungen für die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag erfüllen. (2) Die Vertreter der Gruppen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 8 (Wirtschaftsgruppen) werden vom Bundesministerium auf Vorschlag der jeweiligen Spitzenverbände bestellt und abberufen. Ihre Bestellung erfolgt auf die Dauer von vier Jahren; scheidet ein Vertreter vorzeitig aus, so wird sein Nachfolger für den Rest der Amtszeit bestellt. (3) Die Vertreter der Bundesministerien werden von den zuständigen Bundesministerien, die Vertreter der Obersten Landesbehörden vom Bundesrat bestellt und abberufen. (4) Der Vertreter des Bundesministeriums führt den Vorsitz im Verwaltungsrat.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.