Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 6 Rechte und Aufgaben des Verwaltungsrats
(1) Der Verwaltungsrat 1. berät die Bundesanstalt bei Erfüllung ihrer fachlichen Aufgaben, insbesondere kann er im Hinblick auf die künftige Tätigkeit zu dem Geschäftsbericht und dem Rechnungsabschluß Stellung nehmen; er ist vom Präsidenten regelmäßig über die Tätigkeit der Bundesanstalt zu unterrichten; insoweit steht ihm gegenüber dem Präsidenten ein Recht auf Auskunftserteilung und auf Anhörung zu, 2. befindet über die Einsetzung von Fachbeiräten und stimmt deren Tätigkeit untereinander ab. Er unterbreitet dem Bundesministerium Vorschläge in Angelegenheiten aus dem fachlichen Aufgabenbereich der Bundesanstalt und wird vom Bundesministerium in allen die Bundesanstalt betreffenden grundsätzlichen Fragen, insbesondere bei der Ernennung des Präsidenten und des Vizepräsidenten sowie bei einer Änderung der Satzung, gehört. Die Sätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf die Aufgaben nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2. (2) Die Vertreter der Wirtschaftsgruppen sind an keinerlei Aufträge oder Weisungen gebunden und haben ihr Amt nach bestem Wissen und Gewissen zu versehen. (3) Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. (4) Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Bundesministeriums bedarf.
§ 6 Rechte und Aufgaben des Verwaltungsrats
(1) Der Verwaltungsrat 1. berät die Bundesanstalt bei Erfüllung ihrer fachlichen Aufgaben, insbesondere kann er im Hinblick auf die künftige Tätigkeit zu dem Geschäftsbericht und dem Rechnungsabschluß Stellung nehmen; er ist vom Präsidenten regelmäßig über die Tätigkeit der Bundesanstalt zu unterrichten; insoweit steht ihm gegenüber dem Präsidenten ein Recht auf Auskunftserteilung und auf Anhörung zu, 2. befindet über die Einsetzung von Fachbeiräten und stimmt deren Tätigkeit untereinander ab. Er unterbreitet dem Bundesministerium Vorschläge in Angelegenheiten aus dem fachlichen Aufgabenbereich der Bundesanstalt und wird vom Bundesministerium in allen die Bundesanstalt betreffenden grundsätzlichen Fragen, insbesondere bei der Ernennung des Präsidenten und des Vizepräsidenten sowie bei einer Änderung der Satzung, gehört. Die Sätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf die Aufgaben nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2. (2) Die Vertreter der Wirtschaftsgruppen sind an keinerlei Aufträge oder Weisungen gebunden und haben ihr Amt nach bestem Wissen und Gewissen zu versehen. (3) Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. (4) Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Bundesministeriums bedarf.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.