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Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe 2021“

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Anlage (zu § 1 Absatz 5 Satz 2)Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4218 - 4221) Titel Funktion | Zweckbestimmung | Soll 2021 1 000 € | Soll 2020 1 000 € | Ist 2019 1 000 € Vorbemerkung In Ausführung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ (Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 – AufbhEG 2021) vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) wird ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes errichtet. Der Fonds dient der Leistung von Hilfen in den im Juli 2021 von Starkregenfällen und Hochwasser betroffenen Ländern. Mit den Fondsmitteln werden Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur finanziert. Die Verteilung der Mittel der Tgr. 02 auf die Länder erfolgt nach Maßgabe § 1 Absatz 4 der Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe 2021“. Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung in den Jahren 2021 bis 2050 durch die im Finanzausgleichsgesetz genannten Festbeträge. Einnahmen Übrige Einnahmen 231 01 -813 | Zuführungen des Bundes | 16 000 000 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind gemäß Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02 Kap. 6098. Titelgruppe 01 Tgr. 01 | Infrastruktur des Bundes | (–) 359 11 -850 | Entnahme aus Rücklage | – Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind gemäß Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01 Kap. 6098. Titelgruppe 02 Tgr. 02 | Beseitigung der Hochwasser- und Starkregenschäden in den Ländern | (–) 359 21 -850 | Entnahme aus Rücklage | – Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind gemäß Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02 Kap. 6098. Ausgaben Haushaltsvermerk: Erstattungen und Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. Titelgruppe 01 Tgr. 01 | Infrastruktur des Bundes | (2 000 000) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 359 11. 741 11 -721 | Aufwendungen für Bundesautobahnen | 25 000 Verpflichtungsermächtigungen | 60 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2022 bis zu | 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2023 bis zu | 30 000 T€ 741 12 -722 | Aufwendungen für Bundesstraßen | 25 000 Verpflichtungsermächtigungen | 210 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2022 bis zu | 70 000 T€ im Haushaltsjahr 2023 bis zu | 70 000 T€ im Haushaltsjahr 2024 bis zu | 70 000 T€ 741 13 -731 | Aufwendungen für Bundeswasserstraßen | 40 000 741 14 -813 | Aufwendungen für Liegenschaften der Ressorts, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und sonstiges Vermögen des Bundes | 31 500 891 11 -742 | Aufwendungen für Eisenbahnen des Bundes zur Beseitigung von Schäden am Bundesschienenwegenetz und für das Bundeseisenbahnvermögen | 150 000 Verpflichtungsermächtigungen | 620 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2022 bis zu | 120 000 T€ im Haushaltsjahr 2023 bis zu | 150 000 T€ im Haushaltsjahr 2024 bis zu | 150 000 T€ im Haushaltsjahr 2025 bis zu | 100 000 T€ im Haushaltsjahr 2026 bis zu | 100 000 T€ Haushaltsvermerk: Für Maßnahmen zur Wiederherstellung der beschädigten Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes wird kein Eigenbeitrag erhoben. 881 11 -813 | Infrastrukturmittel des Bundes zur Aufteilung | 1 728 500 919 11 -850 | Zuführung an Rücklage | – Titelgruppe 02 Tgr. 02 | Beseitigung der Hochwasser- und Starkregenschäden in den Ländern | (14 000 000) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 231 01 und 359 21. 697 21 -813 | Programm zur Unterstützung von Hochwasser und Überschwemmungen betroffener Selbständiger, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe sowie wirtschaftsnaher Infrastruktur | 510 000 Erläuterungen: Die Mittel werden wie folgt auf die Länder aufgeteilt: Bezeichnung | 1 000 € Rheinland-Pfalz | – Nordrhein-Westfalen | – Bayern | – Sachsen | – Zusammen | – 697 22 -813 | Programm zur Unterstützung der betroffenen Land- und Forstwirtschaft und der Aquakultur und Binnenfischerei sowie zum Schadensausgleich in der ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden | 530 000 Erläuterungen: Die Mittel werden wie folgt auf die Länder aufgeteilt: Bezeichnung | 1 000 € Rheinland-Pfalz | – Nordrhein-Westfalen | – Bayern | – Sachsen | – Zusammen | – 698 21 -813 | Programm zur Unterstützung vom Hochwasser und Starkregen betroffener Privathaushalte und Wohnungsunternehmen | 575 000 Erläuterungen: Die Mittel werden wie folgt auf die Länder aufgeteilt: Bezeichnung | 1 000 € Rheinland-Pfalz | – Nordrhein-Westfalen | – Bayern | – Sachsen | – Zusammen | – 698 22 -813 | Programm zur Schadensbeseitigung bei kulturellen Einrichtungen und Kulturdenkmälern, zur Rettung von Archiven sowie für die Heimatgeschichte bedeutsamer privater Unterlagen | 30 000 Erläuterungen: Die Mittel werden wie folgt auf die Länder aufgeteilt: Bezeichnung | 1 000 € Rheinland-Pfalz | – Nordrhein-Westfalen | – Bayern | – Sachsen | – Zusammen | – 698 23 -813 | Programm zur Schadensbeseitigung bei Forschungseinrichtungen unabhängig von der Trägerschaft | 5 000 Erläuterungen: Die Mittel werden wie folgt auf die Länder aufgeteilt: Bezeichnung | 1 000 € Rheinland-Pfalz | – Nordrhein-Westfalen | – Bayern | – Sachsen | – Zusammen | – 882 21 -813 | Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden | 400 000 Erläuterungen: Die Mittel werden wie folgt auf die Länder aufgeteilt: Bezeichnung | 1 000 € Rheinland-Pfalz | – Nordrhein-Westfalen | – Bayern | – Sachsen | – Zusammen | – 882 22 -813 | Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur der Länder | 200 000 Erläuterungen: Die Mittel werden wie folgt auf die Länder aufgeteilt: Bezeichnung | 1 000 € Rheinland-Pfalz | – Nordrhein-Westfalen | – Bayern | – Sachsen | – Zusammen | – 882 23 -813 | Maßnahmen zur Beseitigung von Hochwasserschäden in den Ländern | 11 750 000 919 21 -850 | Zuführung an Rücklage | –

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Anlage (zu § 1 Absatz 5 Satz 2)Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4218 - 4221) Titel Funktion | Zweckbestimmung | Soll 2021 1 000 € | Soll 2020 1 000 € | Ist 2019 1 000 € Vorbemerkung In Ausführung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ (Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 – AufbhEG 2021) vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) wird ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes errichtet. Der Fonds dient der Leistung von Hilfen in den im Juli 2021 von Starkregenfällen und Hochwasser betroffenen Ländern. Mit den Fondsmitteln werden Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur finanziert. Die Verteilung der Mittel der Tgr. 02 auf die Länder erfolgt nach Maßgabe § 1 Absatz 4 der Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe 2021“. Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung in den Jahren 2021 bis 2050 durch die im Finanzausgleichsgesetz genannten Festbeträge. Einnahmen Übrige Einnahmen 231 01 -813 | Zuführungen des Bundes | 16 000 000 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind gemäß Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02 Kap. 6098. Titelgruppe 01 Tgr. 01 | Infrastruktur des Bundes | (–) 359 11 -850 | Entnahme aus Rücklage | – Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind gemäß Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01 Kap. 6098. Titelgruppe 02 Tgr. 02 | Beseitigung der Hochwasser- und Starkregenschäden in den Ländern | (–) 359 21 -850 | Entnahme aus Rücklage | – Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind gemäß Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02 Kap. 6098. Ausgaben Haushaltsvermerk: Erstattungen und Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. Titelgruppe 01 Tgr. 01 | Infrastruktur des Bundes | (2 000 000) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 359 11. 741 11 -721 | Aufwendungen für Bundesautobahnen | 25 000 Verpflichtungsermächtigungen | 60 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2022 bis zu | 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2023 bis zu | 30 000 T€ 741 12 -722 | Aufwendungen für Bundesstraßen | 25 000 Verpflichtungsermächtigungen | 210 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2022 bis zu | 70 000 T€ im Haushaltsjahr 2023 bis zu | 70 000 T€ im Haushaltsjahr 2024 bis zu | 70 000 T€ 741 13 -731 | Aufwendungen für Bundeswasserstraßen | 40 000 741 14 -813 | Aufwendungen für Liegenschaften der Ressorts, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und sonstiges Vermögen des Bundes | 31 500 891 11 -742 | Aufwendungen für Eisenbahnen des Bundes zur Beseitigung von Schäden am Bundesschienenwegenetz und für das Bundeseisenbahnvermögen | 150 000 Verpflichtungsermächtigungen | 620 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2022 bis zu | 120 000 T€ im Haushaltsjahr 2023 bis zu | 150 000 T€ im Haushaltsjahr 2024 bis zu | 150 000 T€ im Haushaltsjahr 2025 bis zu | 100 000 T€ im Haushaltsjahr 2026 bis zu | 100 000 T€ Haushaltsvermerk: Für Maßnahmen zur Wiederherstellung der beschädigten Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes wird kein Eigenbeitrag erhoben. 881 11 -813 | Infrastrukturmittel des Bundes zur Aufteilung | 1 728 500 919 11 -850 | Zuführung an Rücklage | – Titelgruppe 02 Tgr. 02 | Beseitigung der Hochwasser- und Starkregenschäden in den Ländern | (14 000 000) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 231 01 und 359 21. 697 21 -813 | Programm zur Unterstützung von Hochwasser und Überschwemmungen betroffener Selbständiger, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe sowie wirtschaftsnaher Infrastruktur | 510 000 Erläuterungen: Die Mittel werden wie folgt auf die Länder aufgeteilt: Bezeichnung | 1 000 € Rheinland-Pfalz | – Nordrhein-Westfalen | – Bayern | – Sachsen | – Zusammen | – 697 22 -813 | Programm zur Unterstützung der betroffenen Land- und Forstwirtschaft und der Aquakultur und Binnenfischerei sowie zum Schadensausgleich in der ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden | 530 000 Erläuterungen: Die Mittel werden wie folgt auf die Länder aufgeteilt: Bezeichnung | 1 000 € Rheinland-Pfalz | – Nordrhein-Westfalen | – Bayern | – Sachsen | – Zusammen | – 698 21 -813 | Programm zur Unterstützung vom Hochwasser und Starkregen betroffener Privathaushalte und Wohnungsunternehmen | 575 000 Erläuterungen: Die Mittel werden wie folgt auf die Länder aufgeteilt: Bezeichnung | 1 000 € Rheinland-Pfalz | – Nordrhein-Westfalen | – Bayern | – Sachsen | – Zusammen | – 698 22 -813 | Programm zur Schadensbeseitigung bei kulturellen Einrichtungen und Kulturdenkmälern, zur Rettung von Archiven sowie für die Heimatgeschichte bedeutsamer privater Unterlagen | 30 000 Erläuterungen: Die Mittel werden wie folgt auf die Länder aufgeteilt: Bezeichnung | 1 000 € Rheinland-Pfalz | – Nordrhein-Westfalen | – Bayern | – Sachsen | – Zusammen | – 698 23 -813 | Programm zur Schadensbeseitigung bei Forschungseinrichtungen unabhängig von der Trägerschaft | 5 000 Erläuterungen: Die Mittel werden wie folgt auf die Länder aufgeteilt: Bezeichnung | 1 000 € Rheinland-Pfalz | – Nordrhein-Westfalen | – Bayern | – Sachsen | – Zusammen | – 882 21 -813 | Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden | 400 000 Erläuterungen: Die Mittel werden wie folgt auf die Länder aufgeteilt: Bezeichnung | 1 000 € Rheinland-Pfalz | – Nordrhein-Westfalen | – Bayern | – Sachsen | – Zusammen | – 882 22 -813 | Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur der Länder | 200 000 Erläuterungen: Die Mittel werden wie folgt auf die Länder aufgeteilt: Bezeichnung | 1 000 € Rheinland-Pfalz | – Nordrhein-Westfalen | – Bayern | – Sachsen | – Zusammen | – 882 23 -813 | Maßnahmen zur Beseitigung von Hochwasserschäden in den Ländern | 11 750 000 919 21 -850 | Zuführung an Rücklage | –

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

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