Propose a change

V vom 14. Januar 2025 über Liechtensteinische Kommunikationsparameter im Bereich der elektronischen Kommunikation (Kommunikationsparameterverordnung; KomPV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 21 Zuteilung

1) Die Regulierungsbehörde teilt Anbietern auf Antrag einen oder mehrere MNC zur gemeinsamen Nutzung mit dem MCC 295 mit Verfügung zu, sofern der Antragsteller: a) ein MNO ist und über individuelle Nutzungsrechte an liechtensteinischen Funkfrequenzen für den Betrieb eines landesweiten öffentlichen Mobilfunknetzes auf Basis der Mobilfunkstandards GSM, UMTS, LTE, 5G oder einer vergleichbaren zukünftigen Funktechnologie verfügt; oder b) ein MVNO ist, welcher die Kontrolle über wesentliche Netzfunktionen hat und mit einem Anbieter nach Bst. a eine Vereinbarung über die Nutzung von dessen Mobilfunknetz abgeschlossen und dies nachgewiesen hat. 2) Der Antrag hat neben den Angaben nach Art. 6 insbesondere zu enthalten: a) eine Bezeichnung und eine Projektbeschreibung des öffentlichen Mobilfunknetzes; b) eine graphische Darstellung des Netzes mit den wesentlichen Netzkomponenten.

Your change, as a redline

Art. 21 Zuteilung

1) Die Regulierungsbehörde teilt Anbietern auf Antrag einen oder mehrere MNC zur gemeinsamen Nutzung mit dem MCC 295 mit Verfügung zu, sofern der Antragsteller: a) ein MNO ist und über individuelle Nutzungsrechte an liechtensteinischen Funkfrequenzen für den Betrieb eines landesweiten öffentlichen Mobilfunknetzes auf Basis der Mobilfunkstandards GSM, UMTS, LTE, 5G oder einer vergleichbaren zukünftigen Funktechnologie verfügt; oder b) ein MVNO ist, welcher die Kontrolle über wesentliche Netzfunktionen hat und mit einem Anbieter nach Bst. a eine Vereinbarung über die Nutzung von dessen Mobilfunknetz abgeschlossen und dies nachgewiesen hat. 2) Der Antrag hat neben den Angaben nach Art. 6 insbesondere zu enthalten: a) eine Bezeichnung und eine Projektbeschreibung des öffentlichen Mobilfunknetzes; b) eine graphische Darstellung des Netzes mit den wesentlichen Netzkomponenten.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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