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V vom 14. Januar 2025 über Liechtensteinische Kommunikationsparameter im Bereich der elektronischen Kommunikation (Kommunikationsparameterverordnung; KomPV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 8 Verweigerung

Die Regulierungsbehörde kann die Zuteilung von Nutzungsrechten an Kommunikationsparametern verweigern, wenn: a) Grund zur Annahme besteht, dass der Antragsteller die Kommunikationsparameter zu einem rechtswidrigen Zweck oder in rechtswidriger Weise missbrauchen wird; b) wichtige Gründe, insbesondere technische, oder die Einhaltung internationaler Vorschriften es erfordern; c) der Antragsteller zahlungsunfähig ist oder mit der Bezahlung von Gebühren für die Nutzung von Kommunikationsparametern in Verzug ist; d) der begründete Verdacht besteht, dass der Antragsteller nicht in der Lage ist, die an die Zuteilung geknüpften Bedingungen zu erfüllen; e) der begründete Verdacht besteht, dass der Antragsteller nicht in der Lage ist, die technischen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen zu erfüllen; f) der Antragsteller in der Vergangenheit seine Pflichten gröblich oder wiederholt verletzt hat; oder g) die beabsichtigte Nutzung nicht mit der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder den Zwecken des Gesetzes vereinbar ist.

Your change, as a redline

Art. 8 Verweigerung

Die Regulierungsbehörde kann die Zuteilung von Nutzungsrechten an Kommunikationsparametern verweigern, wenn: a) Grund zur Annahme besteht, dass der Antragsteller die Kommunikationsparameter zu einem rechtswidrigen Zweck oder in rechtswidriger Weise missbrauchen wird; b) wichtige Gründe, insbesondere technische, oder die Einhaltung internationaler Vorschriften es erfordern; c) der Antragsteller zahlungsunfähig ist oder mit der Bezahlung von Gebühren für die Nutzung von Kommunikationsparametern in Verzug ist; d) der begründete Verdacht besteht, dass der Antragsteller nicht in der Lage ist, die an die Zuteilung geknüpften Bedingungen zu erfüllen; e) der begründete Verdacht besteht, dass der Antragsteller nicht in der Lage ist, die technischen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen zu erfüllen; f) der Antragsteller in der Vergangenheit seine Pflichten gröblich oder wiederholt verletzt hat; oder g) die beabsichtigte Nutzung nicht mit der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder den Zwecken des Gesetzes vereinbar ist.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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