Abwasserreglement der Stadt Thun (AWR)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 15
1 Zur Deckung der Kapitalkosten von Anlagen, der Investitionskosten und der Einlagen in die Spezialfinanzierung, die nicht durch Anschlussgebühren oder Beiträge gedeckt sind, sowie zur Deckung der Betriebskosten und der Abgaben an den Kanton sind jährlich wiederkehrende Grund- und Verbrauchsgebühren zu bezahlen. 2 Der Anteil der Grundgebühren soll ca. 30 % und derjenige der Verbrauchsgebühren ca. 70 % betragen. 3 Die Grundgebühren werden pro Wohnung und pro Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb erhoben. 4 Die Verbrauchsgebühren werden pro Kubikmeter bezogenes Wasser bemessen. 5 Als bezogenes Wasser gelten auch Quellwasser und Wasser aus Quellüberläufen und privaten Wasserversorgungen, soweit es in die Kanalisation eingeleitet wird, Bauwasser sowie die Nutzung von Regenwasser zum Betrieb von sanitären Installationen. 6 Kann die Menge des bezogenen Wassers nicht festgestellt werden, wird eine Pauschale erhoben. 7 Für Regenabwasser, das in die Kanalisation eingeleitet wird, ist zusätzlich eine Gebühr pro Quadratmeter entwässerter, versiegelter Grundstücksfläche zu bezahlen.
Art. 15
1 Zur Deckung der Kapitalkosten von Anlagen, der Investitionskosten und der Einlagen in die Spezialfinanzierung, die nicht durch Anschlussgebühren oder Beiträge gedeckt sind, sowie zur Deckung der Betriebskosten und der Abgaben an den Kanton sind jährlich wiederkehrende Grund- und Verbrauchsgebühren zu bezahlen. 2 Der Anteil der Grundgebühren soll ca. 30 % und derjenige der Verbrauchsgebühren ca. 70 % betragen. 3 Die Grundgebühren werden pro Wohnung und pro Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb erhoben. 4 Die Verbrauchsgebühren werden pro Kubikmeter bezogenes Wasser bemessen. 5 Als bezogenes Wasser gelten auch Quellwasser und Wasser aus Quellüberläufen und privaten Wasserversorgungen, soweit es in die Kanalisation eingeleitet wird, Bauwasser sowie die Nutzung von Regenwasser zum Betrieb von sanitären Installationen. 6 Kann die Menge des bezogenen Wassers nicht festgestellt werden, wird eine Pauschale erhoben. 7 Für Regenabwasser, das in die Kanalisation eingeleitet wird, ist zusätzlich eine Gebühr pro Quadratmeter entwässerter, versiegelter Grundstücksfläche zu bezahlen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.