Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Königreiches Kambodscha über den Luftlinienverkehr
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Change 1
Art. 11 Geschäftstätigkeit
1. Das bezeichnete Luftverkehrsunternehmen einer Vertragspartei hat das Recht, im Gebiet der anderen Vertragspartei angemessene Vertretungen aufrechtzuerhalten. Diese Vertretungen können Verwaltungs-, Betriebs- und technisches Personal umfassen, das sich aus versetzten oder örtlich angestellten Beschäftigten zusammensetzt. 2. Für die Geschäftstätigkeit gilt der Grundsatz des Gegenrechts. Die zuständigen Behörden jeder Vertragspartei treffen die nötigen Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass die Vertretungen des von der anderen Vertragspartei bezeichneten Luftverkehrsunternehmens ihre Tätigkeiten ordnungsgemäss ausüben können. 3. Im speziellen räumt jede Vertragspartei dem bezeichneten Luftverkehrsunternehmen der anderen Vertragspartei das Recht ein, sich am Verkauf von Beförderungen in ihrem Gebiet unmittelbar und sich, nach Belieben des Luftverkehrsunternehmens, mittels Agenten daran zu beteiligen. Jedes Luftverkehrsunternehmen ist berechtigt, solche Beförderungen zu verkaufen, und jedermann kann solche Beförderungen in der Währung jenes Gebietes oder in frei konvertierbaren Währungen anderer Staaten erwerben.
Art. 11 Geschäftstätigkeit
1. Das bezeichnete Luftverkehrsunternehmen einer Vertragspartei hat das Recht, im Gebiet der anderen Vertragspartei angemessene Vertretungen aufrechtzuerhalten. Diese Vertretungen können Verwaltungs-, Betriebs- und technisches Personal umfassen, das sich aus versetzten oder örtlich angestellten Beschäftigten zusammensetzt. 2. Für die Geschäftstätigkeit gilt der Grundsatz des Gegenrechts. Die zuständigen Behörden jeder Vertragspartei treffen die nötigen Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass die Vertretungen des von der anderen Vertragspartei bezeichneten Luftverkehrsunternehmens ihre Tätigkeiten ordnungsgemäss ausüben können. 3. Im speziellen räumt jede Vertragspartei dem bezeichneten Luftverkehrsunternehmen der anderen Vertragspartei das Recht ein, sich am Verkauf von Beförderungen in ihrem Gebiet unmittelbar und sich, nach Belieben des Luftverkehrsunternehmens, mittels Agenten daran zu beteiligen. Jedes Luftverkehrsunternehmen ist berechtigt, solche Beförderungen zu verkaufen, und jedermann kann solche Beförderungen in der Währung jenes Gebietes oder in frei konvertierbaren Währungen anderer Staaten erwerben.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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