Reglement für die Kostenstelle Vignette
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3
1 Der Preis der Gebührenvignette für Öl-, Gas- und Holzfeuerungen, die als Zentralfeuerungen dienen, beträgt Fr. 40.00 (exkl. MwSt.). 1) 2 Der Preis der Gebührenvignette für Holz- und Kohlefeuerungen, die als Einzelraumfeuerungen dienen, beträgt Fr. 25.00 (exkl. MwSt.). 1) 3. Der Preis für Stichprobenmessungen für Öl- und Gasfeuerungen beträgt Fr. 120.00 (exkl. MwSt.). 4 Die Gebühren werden wie folgt aufgeteilt (Verteilschlüssel): a) Gebührenvignette Öl-, Gas- und Holzfeuerungen (Zentralfeuerungen): 1) 2) Fr. 30.00 an die zuständige Feuerungskontrolleurin oder den zuständigen Feuerungskontrolleur für die Administration von Öl- und Gasfeuerungsrapporten; Fr. 5.00 an das IKL für die Koordination Feuerungskontrolle; Fr. 2.00 an die Vignettenzentrale für die Qualitätssicherung (i.d.R. Stichprobenkontrollen, Verdachtsmessungen); Fr. 3.00 an die Vignettenzentrale für den Verkauf der Vignetten sowie Bereitstellung und Handhabung der Feuerungs- Rapporte; b) Gebührenvignette Holz- und Kohlefeuerungen (Einzelraumfeuerungen): 1) Fr. 23.00 an die zuständige Feuerungskontrolleurin oder den zuständigen Feuerungskontrolleur für die Administration von Holz- und Kohlefeuerungsrapporten; Fr. 2.00 an die Vignettenzentrale für den Verkauf der Vignetten sowie Bereitstellung und Handhabung der Feuerungs- Rapporte; c) Stichprobenmessungen Öl- und Gasfeuerungen: Fr. 120.00 Pauschale an die zuständige Feuerungskontrolleurin oder den zuständigen Feuerungskontrolleur. 5 Die Auszahlungen an die gemäss Verteilschlüssel nach Abs. 4 berechtigten Stellen oder Personen erfolgen gegen entsprechende Rechnungsstellung. 6 Bezahlt eine Käuferin oder ein Käufer trotz Mahnung die erhaltenen Vignetten nicht, so erhält sie oder er keine neuen Vignetten mehr und die bereits bezogenen Vignetten sind zurückzugeben. Reglement für die Kostenstelle Vignette 780.6 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 12. März 2024) 3 7 Durch das IKL angeordnete Stichprobenmessungen werden der Feuerungskontrolleurin oder dem Feuerungskontrolleur nach eingereichten Messungen entschädigt. Der Aufwand wird der Kostenstelle Vignette in Rechnung gestellt.
Art. 3
1 Der Preis der Gebührenvignette für Öl-, Gas- und Holzfeuerungen, die als Zentralfeuerungen dienen, beträgt Fr. 40.00 (exkl. MwSt.). 1) 2 Der Preis der Gebührenvignette für Holz- und Kohlefeuerungen, die als Einzelraumfeuerungen dienen, beträgt Fr. 25.00 (exkl. MwSt.). 1) 3. Der Preis für Stichprobenmessungen für Öl- und Gasfeuerungen beträgt Fr. 120.00 (exkl. MwSt.). 4 Die Gebühren werden wie folgt aufgeteilt (Verteilschlüssel): a) Gebührenvignette Öl-, Gas- und Holzfeuerungen (Zentralfeuerungen): 1) 2) Fr. 30.00 an die zuständige Feuerungskontrolleurin oder den zuständigen Feuerungskontrolleur für die Administration von Öl- und Gasfeuerungsrapporten; Fr. 5.00 an das IKL für die Koordination Feuerungskontrolle; Fr. 2.00 an die Vignettenzentrale für die Qualitätssicherung (i.d.R. Stichprobenkontrollen, Verdachtsmessungen); Fr. 3.00 an die Vignettenzentrale für den Verkauf der Vignetten sowie Bereitstellung und Handhabung der Feuerungs- Rapporte; b) Gebührenvignette Holz- und Kohlefeuerungen (Einzelraumfeuerungen): 1) Fr. 23.00 an die zuständige Feuerungskontrolleurin oder den zuständigen Feuerungskontrolleur für die Administration von Holz- und Kohlefeuerungsrapporten; Fr. 2.00 an die Vignettenzentrale für den Verkauf der Vignetten sowie Bereitstellung und Handhabung der Feuerungs- Rapporte; c) Stichprobenmessungen Öl- und Gasfeuerungen: Fr. 120.00 Pauschale an die zuständige Feuerungskontrolleurin oder den zuständigen Feuerungskontrolleur. 5 Die Auszahlungen an die gemäss Verteilschlüssel nach Abs. 4 berechtigten Stellen oder Personen erfolgen gegen entsprechende Rechnungsstellung. 6 Bezahlt eine Käuferin oder ein Käufer trotz Mahnung die erhaltenen Vignetten nicht, so erhält sie oder er keine neuen Vignetten mehr und die bereits bezogenen Vignetten sind zurückzugeben. Reglement für die Kostenstelle Vignette 780.6 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 12. März 2024) 3 7 Durch das IKL angeordnete Stichprobenmessungen werden der Feuerungskontrolleurin oder dem Feuerungskontrolleur nach eingereichten Messungen entschädigt. Der Aufwand wird der Kostenstelle Vignette in Rechnung gestellt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.