Propose a change

Spielbankenverordnung (SPBV) vom 21. Dezember 2010

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 135 Schwellenwert- und Eintrittsidentifizierung

1) Die Spielbank hat bei der Ausführung von gelegentlichen Transaktionen nach Abs. 2 in Höhe von 2 000 Franken oder mehr die Identität der Spieler festzustellen und durch Einsichtnahme in ein beweiskräftiges Dokument zu überprüfen ("Schwellenwert-Identifizierung"). Die Transaktion, die zur Identifizierung geführt hat, ist unter dem Namen des Spielers zu dokumentieren. Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob die Transaktion in einem einzigen Vorgang oder in mehreren Vorgängen, zwischen denen eine Verbindung zu bestehen scheint, ausgeführt wird. Art. 40 bleibt unberührt. 2) Gelegentliche Transaktionen sind: a) der Verkauf und Rückkauf von Jetons oder Spielplaques; b) Automatenauszahlungen; c) das Ausstellen und Einlösen von Schecks; d) der Denominations- oder Devisenwechsel sowie weitere Bargeschäfte. 3) Anstelle der Identifizierung nach Abs. 1 kann die Spielbank die Identität der Spieler unmittelbar beim erstmaligen Betreten der Spielbank feststellen und diese anhand eines beweiskräftigen Dokuments überprüfen ("Eintritts-Identifizierung"). 4) Die Spielbank hält in ihren internen Weisungen fest, ob sie bei der Feststellung und Überprüfung nach Abs. 1 oder 3 vorgeht.

Your change, as a redline

Art. 135 Schwellenwert- und Eintrittsidentifizierung

1) Die Spielbank hat bei der Ausführung von gelegentlichen Transaktionen nach Abs. 2 in Höhe von 2 000 Franken oder mehr die Identität der Spieler festzustellen und durch Einsichtnahme in ein beweiskräftiges Dokument zu überprüfen ("Schwellenwert-Identifizierung"). Die Transaktion, die zur Identifizierung geführt hat, ist unter dem Namen des Spielers zu dokumentieren. Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob die Transaktion in einem einzigen Vorgang oder in mehreren Vorgängen, zwischen denen eine Verbindung zu bestehen scheint, ausgeführt wird. Art. 40 bleibt unberührt. 2) Gelegentliche Transaktionen sind: a) der Verkauf und Rückkauf von Jetons oder Spielplaques; b) Automatenauszahlungen; c) das Ausstellen und Einlösen von Schecks; d) der Denominations- oder Devisenwechsel sowie weitere Bargeschäfte. 3) Anstelle der Identifizierung nach Abs. 1 kann die Spielbank die Identität der Spieler unmittelbar beim erstmaligen Betreten der Spielbank feststellen und diese anhand eines beweiskräftigen Dokuments überprüfen ("Eintritts-Identifizierung"). 4) Die Spielbank hält in ihren internen Weisungen fest, ob sie bei der Feststellung und Überprüfung nach Abs. 1 oder 3 vorgeht.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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