Propose a change

Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Eisenbahnverkehr

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 7 Antrag

(1) Der Antrag auf Gewährung eines Ausgleichs ist von der Eisenbahn bis zum 31. Mai jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr bei der zuständigen obersten Landesverkehrsbehörde zu stellen. Der Antrag ist in dreifacher Ausfertigung nach einem bundeseinheitlichen Muster zu stellen. Bei einem von einer Eisenbahn mit Unternehmern des Straßenpersonenverkehrs oder von mehreren Eisenbahnen gebildeten zusammenhängenden Liniennetz mit einheitlichen oder verbundenen Tarifen kann auch eine Gemeinschaftseinrichtung dieses Zusammenschlusses die Anträge für ihre Mitglieder stellen. (2) Der Antragsteller hat im Antrag den sich nach § 6a des Gesetzes und nach den Vorschriften dieser Verordnung ergebenden Ausgleichsbetrag zu errechnen. (3) Der Antragsteller hat in zweifacher Ausfertigung die Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder einer von der obersten Landesverkehrsbehörde anerkannten Stelle oder Person über die Richtigkeit der Angaben und Ausgleichsberechnungen beizubringen. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Angaben und Ausgleichsberechnungen, kann die oberste Landesverkehrsbehörde weitere Nachweise verlangen.

Your change, as a redline

§ 7 Antrag

(1) Der Antrag auf Gewährung eines Ausgleichs ist von der Eisenbahn bis zum 31. Mai jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr bei der zuständigen obersten Landesverkehrsbehörde zu stellen. Der Antrag ist in dreifacher Ausfertigung nach einem bundeseinheitlichen Muster zu stellen. Bei einem von einer Eisenbahn mit Unternehmern des Straßenpersonenverkehrs oder von mehreren Eisenbahnen gebildeten zusammenhängenden Liniennetz mit einheitlichen oder verbundenen Tarifen kann auch eine Gemeinschaftseinrichtung dieses Zusammenschlusses die Anträge für ihre Mitglieder stellen. (2) Der Antragsteller hat im Antrag den sich nach § 6a des Gesetzes und nach den Vorschriften dieser Verordnung ergebenden Ausgleichsbetrag zu errechnen. (3) Der Antragsteller hat in zweifacher Ausfertigung die Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder einer von der obersten Landesverkehrsbehörde anerkannten Stelle oder Person über die Richtigkeit der Angaben und Ausgleichsberechnungen beizubringen. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Angaben und Ausgleichsberechnungen, kann die oberste Landesverkehrsbehörde weitere Nachweise verlangen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
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