Propose a change

Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 16

1) Der Unterausschuss für Prävention teilt dem Vertragsstaat und gegebenenfalls dem nationalen Präventionsmechanismus seine Empfehlungen und Bemerkungen vertraulich mit. 2) Der Unterausschuss für Prävention veröffentlicht seinen Bericht zusammen mit der Stellungnahme des betreffenden Vertragsstaates, wenn der Vertragsstaat dies wünscht. Macht der Vertragsstaat einen Teil des Berichts öffentlich, so kann der Unterausschuss den Bericht ganz oder teilweise veröffentlichen. Personenbezogene Daten dürfen jedoch ohne die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person nicht veröffentlicht werden. 3) Der Unterausschuss für Prävention legt dem Ausschuss gegen Folter jährlich einen öffentlichen Tätigkeitsbericht vor. 4) Wenn ein Vertragsstaat es ablehnt, mit dem Unterausschuss für Prävention gemäss den Art. 12 und 14 zusammenzuarbeiten oder Schritte zu unternehmen, um die Situation im Licht der Empfehlungen des Unterausschusses zu verbessern, kann der Ausschuss gegen Folter auf Antrag des Unterausschusses mit einer Mehrheit seiner Mitglieder beschliessen, eine öffentliche Erklärung dazu abzugeben oder den Bericht des Unterausschusses zu veröffentlichen, nachdem der Vertragsstaat Gelegenheit zu einer Stellungnahme hatte. Teil IV

Your change, as a redline

Art. 16

1) Der Unterausschuss für Prävention teilt dem Vertragsstaat und gegebenenfalls dem nationalen Präventionsmechanismus seine Empfehlungen und Bemerkungen vertraulich mit. 2) Der Unterausschuss für Prävention veröffentlicht seinen Bericht zusammen mit der Stellungnahme des betreffenden Vertragsstaates, wenn der Vertragsstaat dies wünscht. Macht der Vertragsstaat einen Teil des Berichts öffentlich, so kann der Unterausschuss den Bericht ganz oder teilweise veröffentlichen. Personenbezogene Daten dürfen jedoch ohne die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person nicht veröffentlicht werden. 3) Der Unterausschuss für Prävention legt dem Ausschuss gegen Folter jährlich einen öffentlichen Tätigkeitsbericht vor. 4) Wenn ein Vertragsstaat es ablehnt, mit dem Unterausschuss für Prävention gemäss den Art. 12 und 14 zusammenzuarbeiten oder Schritte zu unternehmen, um die Situation im Licht der Empfehlungen des Unterausschusses zu verbessern, kann der Ausschuss gegen Folter auf Antrag des Unterausschusses mit einer Mehrheit seiner Mitglieder beschliessen, eine öffentliche Erklärung dazu abzugeben oder den Bericht des Unterausschusses zu veröffentlichen, nachdem der Vertragsstaat Gelegenheit zu einer Stellungnahme hatte. Teil IV

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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