Abkommen zwischen der Schweiz und Italien betreffend den Grenz- und Weideverkehr
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3 Besondere Erleichterungen
Sofern im Hinblick auf die örtlichen Verhältnisse die Notwendigkeit anerkannt wird, kann die Zollfreiheit für folgende, aus einer der beiden Grenzzonen stammende Waren zugestanden werden, wenn sie in die andere Zone eingeführt werden und ausschliesslich zum Eigenbedarf der sie einführenden Person bestimmt sind: a. Heu, Stroh (auch gehäckselt), Grünfutter, Reisig und Streue; b. lebende Pflanzen, Moos, Binsen, Hanf- und Flachsstengel; c. Brennholz, Holzkohle, Torf und Torfkohle; d. ausgelaugte Asche, Dünger aller Art, Rückstände der Alkohol- und Bierfabrikation, gebrannte Weintrester, Müll und andere ähnliche Rückstände und Abfälle; e. nicht behauene Steine, Kies, Sand, Tonerde, Kalkstein und ungelöschter Kalk. Die in Artikel 12 vorgesehene, ständige gemischte Kommission bestimmt, für welche der obgenannten Waren und für welche Mengen die Zollfreiheit gewährt werden soll und über welche Grenzübergangsstellen der Transport zu erfolgen hat. Die Zollbehörden sind jederzeit befugt, die zur Vermeidung von Missbräuchen nötigen Massnahmen zu treffen.
Art. 3 Besondere Erleichterungen
Sofern im Hinblick auf die örtlichen Verhältnisse die Notwendigkeit anerkannt wird, kann die Zollfreiheit für folgende, aus einer der beiden Grenzzonen stammende Waren zugestanden werden, wenn sie in die andere Zone eingeführt werden und ausschliesslich zum Eigenbedarf der sie einführenden Person bestimmt sind: a. Heu, Stroh (auch gehäckselt), Grünfutter, Reisig und Streue; b. lebende Pflanzen, Moos, Binsen, Hanf- und Flachsstengel; c. Brennholz, Holzkohle, Torf und Torfkohle; d. ausgelaugte Asche, Dünger aller Art, Rückstände der Alkohol- und Bierfabrikation, gebrannte Weintrester, Müll und andere ähnliche Rückstände und Abfälle; e. nicht behauene Steine, Kies, Sand, Tonerde, Kalkstein und ungelöschter Kalk. Die in Artikel 12 vorgesehene, ständige gemischte Kommission bestimmt, für welche der obgenannten Waren und für welche Mengen die Zollfreiheit gewährt werden soll und über welche Grenzübergangsstellen der Transport zu erfolgen hat. Die Zollbehörden sind jederzeit befugt, die zur Vermeidung von Missbräuchen nötigen Massnahmen zu treffen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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