Abkommen zwischen der Schweiz und Italien betreffend den Grenz- und Weideverkehr
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6 Weidgang von langer Dauer
Tiere aller Art, die zum Weidgang von langer Dauer (Sömmerung und Winterung) vom Gebiet eines der vertragschliessenden Staaten auf das Gebiet des andern Staates geführt werden, werden gegenseitig unter folgenden Bedingungen – frei von jeder Gebühr oder Steuer – zur vorübergehenden Ein- und Ausfuhr zugelassen, sofern sie innerhalb der vorgängig festgesetzten Frist zurückkehren. Die nachgenannten während der Sömmerung und Winterung von den Tieren gewonnenen Erzeugnisse werden frei von jeder Ein- oder Ausfuhrabgabe zugelassen: a. die Jungen, die während der Sömmerung oder Winterung geworfen werden; b. Milch, Käse und Butter im Rahmen der normalerweise anfallenden Mengen, unter Berücksichtigung der Anzahl und Art der Tiere und der Dauer des Aufenthaltes jenseits der Grenze. Diese Abgabenbefreiung wird sowohl während des Aufenthaltes der Tiere jenseits der Grenze, als auch nach der Rückkehr zugestanden, sofern im letzten Falle die Einfuhr innert vier Wochen nach Rückkehr der Tiere erfolgt. Die Zollbehörden können verlangen, dass die Wiedereinfuhr und Wiederausfuhr des Viehs durch Hinterlage des Zollbetrages oder durch Bürgschaft garantiert wird. Die von einem vertrauenswürdigen Grundeigentümer eingegangene Bürgschaft wird als genügend anerkannt. Anlässlich der tierärztlichen Untersuchung gemäss den veterinärpolizeilichen Vorschriften über den Viehverkehr werden die Tiere der Rinder- und Pferdegattung mit individuellen, nicht auslöschbaren oder nicht entfernbaren Kennzeichen versehen, um die Identifizierung der Tiere bei der Rückkehr in die betreffenden Herkunftsländer zu erleichtern. Die Kennzeichen müssen im tierärztlichen Zeugnis vermerkt werden. Die Zollbehörden treffen alle notwendigen Massnahmen zur Sicherung eines geregelten Viehverkehrs.
Art. 6 Weidgang von langer Dauer
Tiere aller Art, die zum Weidgang von langer Dauer (Sömmerung und Winterung) vom Gebiet eines der vertragschliessenden Staaten auf das Gebiet des andern Staates geführt werden, werden gegenseitig unter folgenden Bedingungen – frei von jeder Gebühr oder Steuer – zur vorübergehenden Ein- und Ausfuhr zugelassen, sofern sie innerhalb der vorgängig festgesetzten Frist zurückkehren. Die nachgenannten während der Sömmerung und Winterung von den Tieren gewonnenen Erzeugnisse werden frei von jeder Ein- oder Ausfuhrabgabe zugelassen: a. die Jungen, die während der Sömmerung oder Winterung geworfen werden; b. Milch, Käse und Butter im Rahmen der normalerweise anfallenden Mengen, unter Berücksichtigung der Anzahl und Art der Tiere und der Dauer des Aufenthaltes jenseits der Grenze. Diese Abgabenbefreiung wird sowohl während des Aufenthaltes der Tiere jenseits der Grenze, als auch nach der Rückkehr zugestanden, sofern im letzten Falle die Einfuhr innert vier Wochen nach Rückkehr der Tiere erfolgt. Die Zollbehörden können verlangen, dass die Wiedereinfuhr und Wiederausfuhr des Viehs durch Hinterlage des Zollbetrages oder durch Bürgschaft garantiert wird. Die von einem vertrauenswürdigen Grundeigentümer eingegangene Bürgschaft wird als genügend anerkannt. Anlässlich der tierärztlichen Untersuchung gemäss den veterinärpolizeilichen Vorschriften über den Viehverkehr werden die Tiere der Rinder- und Pferdegattung mit individuellen, nicht auslöschbaren oder nicht entfernbaren Kennzeichen versehen, um die Identifizierung der Tiere bei der Rückkehr in die betreffenden Herkunftsländer zu erleichtern. Die Kennzeichen müssen im tierärztlichen Zeugnis vermerkt werden. Die Zollbehörden treffen alle notwendigen Massnahmen zur Sicherung eines geregelten Viehverkehrs.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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