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Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Freiburg, Waadt, Neuenburg, Bern und Solothurn über den gemeinsamen Unterhalt und die Aufsicht des interkantonalen Werkes der II. Juragewässerkorrektion, sowie über die Regulierung der dadurch betroffenen Gewässer

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Change 1

What to do with it
As published

Art. 8

Wiederinstandstellungs- und Ergänzungsarbeiten Wiederinstandstellungs- und Ergänzungsarbeiten sind Massnahmen, welche den Rahmen normaler Unterhaltsarbeiten überschreiten. Sie erfordern in der Regel Projektierungen und den Beizug von Unternehmern nach Anordnung der Aufsichtskommission. Als Arbeiten im Sinne von Absatz 1 gelten auch Wiederherstellungsarbeiten an Dritteigentum, die durch Massnahmen der II. Juragewässerkorrektion nötig geworden sind, desgleichen solche, die zur Vorbeugung von Schäden vorgenommen werden müssen. Vor Inangriffnahme solcher Wiederherstellungsarbeiten ist die Wiederherstellungspflicht durch die zuständigen Departementsvorsteher der fünf Kantone aufgrund des Berichtes der Aufsichtskommission oder durch endgültiges Urteil der zuständigen Gerichtsbehörden festzustellen und anzuerkennen. Die Aufsichtskommission unterbreitet allfällige Projekte für Wiederinstandstellungs- und Ergänzungsarbeiten den zuständigen Departementsvorstehern. Wichtige Arbeiten sind dem Bund zur Genehmigung und gegebenenfalls zur Ausrichtung eines Bundesbeitrages zu unterbreiten. Die Aufsichtskommission legt von Fall zu Fall das Vorgehen fest. Die Ausführung der Arbeiten obliegt dem Kanton, auf dessen Gebiet sie ausgeführt werden müssen; dieser Kanton leistet die Vorschusszahlung. Die Arbeiten sind mit der Abnahme durch die Aufsichtskommission abgeschlossen. Nötigenfalls trifft der Kanton, in welchem die Arbeiten ausgeführt werden müssen, sofort die notwendigen Massnahmen unter unverzüglicher Benachrichtigung des Präsidenten der Aufsichtskommission. Art. 9.1 ) Kosten Die tatsächlichen Kosten gemäss Artikel 7 und 8 verteilen sich unter den Kantonen nach folgendem Schlüssel: Freiburg 14 % Waadt 12 % Neuenburg 10 % Bern 44 % Solothurn 20 % Der Verteilschlüssel gilt auch für den Unterhaltsaufwand an der Wehranlage Port, wobei nur die Unterhaltsarbeiten der Regulieranlage ohne diejenigen der Schleuse und Strassenbrücke berücksichtigt werden. ________________

Your change, as a redline

Art. 8

Wiederinstandstellungs- und Ergänzungsarbeiten Wiederinstandstellungs- und Ergänzungsarbeiten sind Massnahmen, welche den Rahmen normaler Unterhaltsarbeiten überschreiten. Sie erfordern in der Regel Projektierungen und den Beizug von Unternehmern nach Anordnung der Aufsichtskommission. Als Arbeiten im Sinne von Absatz 1 gelten auch Wiederherstellungsarbeiten an Dritteigentum, die durch Massnahmen der II. Juragewässerkorrektion nötig geworden sind, desgleichen solche, die zur Vorbeugung von Schäden vorgenommen werden müssen. Vor Inangriffnahme solcher Wiederherstellungsarbeiten ist die Wiederherstellungspflicht durch die zuständigen Departementsvorsteher der fünf Kantone aufgrund des Berichtes der Aufsichtskommission oder durch endgültiges Urteil der zuständigen Gerichtsbehörden festzustellen und anzuerkennen. Die Aufsichtskommission unterbreitet allfällige Projekte für Wiederinstandstellungs- und Ergänzungsarbeiten den zuständigen Departementsvorstehern. Wichtige Arbeiten sind dem Bund zur Genehmigung und gegebenenfalls zur Ausrichtung eines Bundesbeitrages zu unterbreiten. Die Aufsichtskommission legt von Fall zu Fall das Vorgehen fest. Die Ausführung der Arbeiten obliegt dem Kanton, auf dessen Gebiet sie ausgeführt werden müssen; dieser Kanton leistet die Vorschusszahlung. Die Arbeiten sind mit der Abnahme durch die Aufsichtskommission abgeschlossen. Nötigenfalls trifft der Kanton, in welchem die Arbeiten ausgeführt werden müssen, sofort die notwendigen Massnahmen unter unverzüglicher Benachrichtigung des Präsidenten der Aufsichtskommission. Art. 9.1 ) Kosten Die tatsächlichen Kosten gemäss Artikel 7 und 8 verteilen sich unter den Kantonen nach folgendem Schlüssel: Freiburg 14 % Waadt 12 % Neuenburg 10 % Bern 44 % Solothurn 20 % Der Verteilschlüssel gilt auch für den Unterhaltsaufwand an der Wehranlage Port, wobei nur die Unterhaltsarbeiten der Regulieranlage ohne diejenigen der Schleuse und Strassenbrücke berücksichtigt werden. ________________

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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