Vertrag über die Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks «Europe Central» zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Belgien, der Französischen Republik, dem Grossherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 32 Beilegung von Streitigkeiten
(1) Bei Streitigkeiten, die zwischen Vertragsstaaten über die Auslegung, Anwendung oder Durchführung dieses Vertrags, insbesondere hinsichtlich seines Bestehens, seiner Gültigkeit oder seiner Beendigung, entstehen und die nicht innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten durch unmittelbare Verhandlungen zwischen den betroffenen Vertragsstaaten oder auf andere Weise beigelegt werden können, ist der FABEC-Rat anzurufen. (2) Kann der FABEC-Rat eine Streitigkeit nicht innerhalb von drei Monaten nach seiner Anrufung beilegen, so ist jeder der betroffenen Vertragsstaaten berechtigt, die Streitigkeit einem Schiedsverfahren nach der Fakultativen Schiedsordnung des Ständigen Schiedshofs für Streitigkeiten zwischen zwei Staaten (Permanent Court of Arbitration Optional Rules for Arbitrating Disputes between Two States) zu unterwerfen. (3) Die gemeinsamen Kosten des Schiedsverfahrens werden von den am Schiedsgerichtsverfahren beteiligten Vertragsstaaten zu gleichen Teilen getragen. (4) Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind für die an der Streitigkeit beteiligten Vertragsstaaten bindend.
Art. 32 Beilegung von Streitigkeiten
(1) Bei Streitigkeiten, die zwischen Vertragsstaaten über die Auslegung, Anwendung oder Durchführung dieses Vertrags, insbesondere hinsichtlich seines Bestehens, seiner Gültigkeit oder seiner Beendigung, entstehen und die nicht innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten durch unmittelbare Verhandlungen zwischen den betroffenen Vertragsstaaten oder auf andere Weise beigelegt werden können, ist der FABEC-Rat anzurufen. (2) Kann der FABEC-Rat eine Streitigkeit nicht innerhalb von drei Monaten nach seiner Anrufung beilegen, so ist jeder der betroffenen Vertragsstaaten berechtigt, die Streitigkeit einem Schiedsverfahren nach der Fakultativen Schiedsordnung des Ständigen Schiedshofs für Streitigkeiten zwischen zwei Staaten (Permanent Court of Arbitration Optional Rules for Arbitrating Disputes between Two States) zu unterwerfen. (3) Die gemeinsamen Kosten des Schiedsverfahrens werden von den am Schiedsgerichtsverfahren beteiligten Vertragsstaaten zu gleichen Teilen getragen. (4) Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind für die an der Streitigkeit beteiligten Vertragsstaaten bindend.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it