Vertrag über die Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks «Europe Central» zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Belgien, der Französischen Republik, dem Grossherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 34 Kündigung dieses Vertrags
(1) Im Falle der Kündigung dieses Vertrags durch einen Vertragsstaat unterrichtet dieser den FABEC-Rat und notifiziert dem Verwahrer seine Entscheidung. (2) Die Kündigung wird ein Jahr nach Eingang der Notifikation beim Verwahrer wirksam. (3) Der FABEC-Rat trifft alle Massnahmen, die eine Kündigung erfordert. (4) Der diesen Vertrag kündigende Vertragsstaat trägt grundsätzlich die sich aus der Kündigung ergebenden Kosten. Die sich aus der Kündigung ergebenden finanziellen Folgen werden in einer zwischen dem kündigenden Vertragsstaat und den anderen Vertragsstaaten zu schliessenden besonderen Übereinkunft festgelegt. Das Kündigungsrecht des Vertragsstaats bleibt davon unberührt. (5) Die Kündigung befreit den kündigenden Vertragsstaat nicht davon, Absatz 4 und Artikel 32 einzuhalten.
Art. 34 Kündigung dieses Vertrags
(1) Im Falle der Kündigung dieses Vertrags durch einen Vertragsstaat unterrichtet dieser den FABEC-Rat und notifiziert dem Verwahrer seine Entscheidung. (2) Die Kündigung wird ein Jahr nach Eingang der Notifikation beim Verwahrer wirksam. (3) Der FABEC-Rat trifft alle Massnahmen, die eine Kündigung erfordert. (4) Der diesen Vertrag kündigende Vertragsstaat trägt grundsätzlich die sich aus der Kündigung ergebenden Kosten. Die sich aus der Kündigung ergebenden finanziellen Folgen werden in einer zwischen dem kündigenden Vertragsstaat und den anderen Vertragsstaaten zu schliessenden besonderen Übereinkunft festgelegt. Das Kündigungsrecht des Vertragsstaats bleibt davon unberührt. (5) Die Kündigung befreit den kündigenden Vertragsstaat nicht davon, Absatz 4 und Artikel 32 einzuhalten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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