Gemeinsames Reglement des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 16
Schulkoordination mit der Westschweiz und mit dem Kanton Jura 1 Die Kommissionen, die den BJR und den RFB bei Geschäften vertreten, die die Schulkoordination mit der Westschweiz und dem Kanton Jura betreffen, werden auf der Grundlage eines in einer gemeinsamen Sitzung erarbeiteten Vorschlags der Bildungskommission des BJR und der Kommission Bildung, Gesundheit und Soziales des RFB von den beiden Räten in einer Vollversammlung oder in getrennten Plenarsitzungen bestimmt. * 102.111.3 6 2 Die Dossiers im Zusammenhang mit der Schulkoordination mit der Westschweiz und mit dem Kanton Jura werden von der FRAKO in Zusammenarbeit mit der Bildungskommission des BJR und der Kommission Bildung, Gesundheit und Soziales des RFB vorbereitet. * 3 Beschlüsse im Zusammenhang mit der Schulkoordination mit der Westschweiz und mit dem Kanton Jura fallen in den Zuständigkeitsbereich der Vollversammlungen; diese Befugnisse können an andere Organe der Räte delegiert werden. Die entsprechenden Einzelheiten dazu sind in Artikel 45 Absatz 2 SStG festgelegt. * 4 Wenn die Umstände es erfordern, kann im Hinblick auf einen schulkoordinationsrelevanten Beschluss auf die Durchführung einer Vollversammlung verzichtet werden. Der Beschluss bedarf der Mehrheit beider Räte.
Art. 16
Schulkoordination mit der Westschweiz und mit dem Kanton Jura 1 Die Kommissionen, die den BJR und den RFB bei Geschäften vertreten, die die Schulkoordination mit der Westschweiz und dem Kanton Jura betreffen, werden auf der Grundlage eines in einer gemeinsamen Sitzung erarbeiteten Vorschlags der Bildungskommission des BJR und der Kommission Bildung, Gesundheit und Soziales des RFB von den beiden Räten in einer Vollversammlung oder in getrennten Plenarsitzungen bestimmt. * 102.111.3 6 2 Die Dossiers im Zusammenhang mit der Schulkoordination mit der Westschweiz und mit dem Kanton Jura werden von der FRAKO in Zusammenarbeit mit der Bildungskommission des BJR und der Kommission Bildung, Gesundheit und Soziales des RFB vorbereitet. * 3 Beschlüsse im Zusammenhang mit der Schulkoordination mit der Westschweiz und mit dem Kanton Jura fallen in den Zuständigkeitsbereich der Vollversammlungen; diese Befugnisse können an andere Organe der Räte delegiert werden. Die entsprechenden Einzelheiten dazu sind in Artikel 45 Absatz 2 SStG festgelegt. * 4 Wenn die Umstände es erfordern, kann im Hinblick auf einen schulkoordinationsrelevanten Beschluss auf die Durchführung einer Vollversammlung verzichtet werden. Der Beschluss bedarf der Mehrheit beider Räte.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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