Gemeinsames Reglement des Bernjurassischen Rats und des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6
Zusammenarbeit der Kulturkommissionen * 1 Die Kulturkommission des BJR und die Kulturkommission des RFB kommen bei Bedarf zu gemeinsamen Sitzungen zusammen, um gemeinsame, namentlich kulturpolitische Dossiers aus dem Zuständigkeitsbereich des Amts für Kultur der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern zu prüfen und vorzubereiten. * 2 Die gemeinsamen Sitzungen werden durch die Vorsitzenden der beiden Kulturkommissionen einberufen. * 3 Die oder der Beauftragte für französisch- oder zweisprachige Angelegenheiten des Amts für Kultur des Kantons Bern ist eingeladen, mit einer Abordnung des Amts für Kultur oder mit der Präsidentin oder dem Präsidenten der FRA- KO, falls die Dossiers dies erfordern, an den gemeinsamen Sitzungen der beiden Kulturkommissionen teilzunehmen. * 4 Die Sitzungen werden von den Vorsitzenden der beiden Kulturkommissionen im Wechsel geleitet. * 5 Die oder der Beauftragte für französisch- oder zweisprachige Angelegenheiten des Amts für Kultur kann eine gemeinsame Sitzung der beiden Kulturkommissionen verlangen. *
Art. 6
Zusammenarbeit der Kulturkommissionen * 1 Die Kulturkommission des BJR und die Kulturkommission des RFB kommen bei Bedarf zu gemeinsamen Sitzungen zusammen, um gemeinsame, namentlich kulturpolitische Dossiers aus dem Zuständigkeitsbereich des Amts für Kultur der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern zu prüfen und vorzubereiten. * 2 Die gemeinsamen Sitzungen werden durch die Vorsitzenden der beiden Kulturkommissionen einberufen. * 3 Die oder der Beauftragte für französisch- oder zweisprachige Angelegenheiten des Amts für Kultur des Kantons Bern ist eingeladen, mit einer Abordnung des Amts für Kultur oder mit der Präsidentin oder dem Präsidenten der FRA- KO, falls die Dossiers dies erfordern, an den gemeinsamen Sitzungen der beiden Kulturkommissionen teilzunehmen. * 4 Die Sitzungen werden von den Vorsitzenden der beiden Kulturkommissionen im Wechsel geleitet. * 5 Die oder der Beauftragte für französisch- oder zweisprachige Angelegenheiten des Amts für Kultur kann eine gemeinsame Sitzung der beiden Kulturkommissionen verlangen. *
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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