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Verordnung des Grossen Stadtrates der Stadt Schaffhausen über die Erstellung von privaten Autoabstellplätzen (Parkplatzverordnung)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 11 IV. Ausgestaltung

Lage, Sicherstellung und Ausführung* 1 Die erforderlichen Abstellplätze für Personenwagen und Motorräder sind in der Regel auf dem Grundstück oder in einem Umkreis bis zu 300 m zu erstellen. 2 Abstellplätze ausserhalb des Grundstücks werden in der Regel gegen eine Sicherstellung der dauernden Verfügbarkeit für Parkzwecke durch den Eintrag einer Grunddienstbarkeit bewilligt. Eine solche Grunddienstbarkeit kann ohne Zustimmung des Stadtrates nicht gelöscht werden. Dies ist im Grundbuch als öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkung anzumerken. 3 Erforderliche Abstellplätze für Velos sind auf dem Grundstück zu erstellen. Diese sind gut zugänglich anzuordnen. Für die Langzeitparkierung (Bewohnende und Beschäftigte) sind sie gedeckt auszuführen, für die Kurzzeitparkierung (Kundinnen und Kunden, Besuchende) sind gedeckte Abstellplätze erwünscht. 4 Abstellflächen für Kinderwagen, Veloanhänger und fahrzeugähnliche Geräte sind an zweckmässiger Lage und gedeckt bereitzustellen. 5 Die vorgesehenen Abstellplätze für Personenwagen und Motorräder sind unterirdisch anzulegen oder zu überdecken, wenn dadurch die Nachbarschaft geschützt werden kann, die Verhältnisse es gestatten und die Kosten zumutbar sind. 6 In den Quartierschutzgebieten sowie bei schutzwürdigen Ensembles kann zum Schutz des Orts- und Strassenbildes die Zahl der offenen Abstellplätze sowie der oberirdischen Garagen mit der Baubewilligung oder mit Quartierplan beschränkt werden. 7 Abstellplätze für Besuchende sowie Kundinnen und Kunden sind als solche zu kennzeichnen und für diese freizuhalten. 8 Oberirdische Abstellplätze sind unversiegelt zu erstellen und zu begrünen. Abweichungen sind zu begründen. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2023) 11 9 Auf privatem Grund müssen neben den eigentlichen Abstellflächen für Personenwagen und andere Fahrzeuge auch alle Flächen angelegt werden, welche für die mit dem Parkieren, Garagieren oder Güterumschlag verbundenen Bewegungsvorgänge notwendig sind.

Your change, as a redline

Art. 11 IV. Ausgestaltung

Lage, Sicherstellung und Ausführung* 1 Die erforderlichen Abstellplätze für Personenwagen und Motorräder sind in der Regel auf dem Grundstück oder in einem Umkreis bis zu 300 m zu erstellen. 2 Abstellplätze ausserhalb des Grundstücks werden in der Regel gegen eine Sicherstellung der dauernden Verfügbarkeit für Parkzwecke durch den Eintrag einer Grunddienstbarkeit bewilligt. Eine solche Grunddienstbarkeit kann ohne Zustimmung des Stadtrates nicht gelöscht werden. Dies ist im Grundbuch als öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkung anzumerken. 3 Erforderliche Abstellplätze für Velos sind auf dem Grundstück zu erstellen. Diese sind gut zugänglich anzuordnen. Für die Langzeitparkierung (Bewohnende und Beschäftigte) sind sie gedeckt auszuführen, für die Kurzzeitparkierung (Kundinnen und Kunden, Besuchende) sind gedeckte Abstellplätze erwünscht. 4 Abstellflächen für Kinderwagen, Veloanhänger und fahrzeugähnliche Geräte sind an zweckmässiger Lage und gedeckt bereitzustellen. 5 Die vorgesehenen Abstellplätze für Personenwagen und Motorräder sind unterirdisch anzulegen oder zu überdecken, wenn dadurch die Nachbarschaft geschützt werden kann, die Verhältnisse es gestatten und die Kosten zumutbar sind. 6 In den Quartierschutzgebieten sowie bei schutzwürdigen Ensembles kann zum Schutz des Orts- und Strassenbildes die Zahl der offenen Abstellplätze sowie der oberirdischen Garagen mit der Baubewilligung oder mit Quartierplan beschränkt werden. 7 Abstellplätze für Besuchende sowie Kundinnen und Kunden sind als solche zu kennzeichnen und für diese freizuhalten. 8 Oberirdische Abstellplätze sind unversiegelt zu erstellen und zu begrünen. Abweichungen sind zu begründen. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2023) 11 9 Auf privatem Grund müssen neben den eigentlichen Abstellflächen für Personenwagen und andere Fahrzeuge auch alle Flächen angelegt werden, welche für die mit dem Parkieren, Garagieren oder Güterumschlag verbundenen Bewegungsvorgänge notwendig sind.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds