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Verordnung des Grossen Stadtrates der Stadt Schaffhausen über die Erstellung von privaten Autoabstellplätzen (Parkplatzverordnung)

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Art. 17 VI. Ersatzabgabe

Ersatzabgabepflicht* 1 Wer als Grundeigentümerin oder als Grundeigentümer die erforderlichen Abstellplätze für Personenwagen nicht selbst schaffen kann und sich innert nützlicher Frist auch nicht an einer Gemeinschaftsanlage beteiligen kann, hat eine Ersatzabgabe zu entrichten. 2 Die Ersatzabgabe pro Abstellplatz für Personenwagen beträgt Fr. 10'000.00. 3 Der Stadtrat passt die Ersatzabgaben der Teuerung an. Massgebend ist der Schweizerische Baupreisindex Hochbau (Basis Oktober 2020 = 100 Punkte, Stand Oktober 2022 = 113.2 Punkte). 4 Die Ersatzabgaben werden in den Parkplatzgebührenfonds gelegt. 5 Die Ersatzabgabe dient primär zur Finanzierung von Gemeinschaftsanlagen. Sie kann jedoch auch zur Verbesserung der öV- Erschliessung und der Veloinfrastruktur verwendet werden. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2023) 11 Art. 18 Festlegung, Fälligkeit, Sicherstellung, Abgabepflichtige 1 Die Ersatzabgabe wird mit der Baubewilligung festgelegt und mit Rechtskraft des Entscheids fällig. Sie ist innert 30 Tagen nach Fälligkeit zu bezahlen. Wenn sich der Baubeginn verzögert, kann die Zahlung aufgeschoben werden, hat aber vor Baubeginn zu erfolgen. 2 Die zuständige Baubehörde kann verfügen, dass noch nicht rechtskräftig festgesetzte Ersatzabgaben vor Baubeginn sichergestellt werden. 3 Geschuldet ist die Ersatzabgabe von der jeweiligen Grundeigentümerschaft. Art 19 Rückforderungen 1 Wer als Grundeigentümerin oder als Grundeigentümer die durch die Ersatzabgabe abgelösten minimal erforderlichen Abstellplätze später vollzählig oder teilweise beschafft, kann die seinerzeit geleistete Ersatzabgabe innert 10 Jahren nach rechtskräftiger Festsetzung anteilmässig ohne Zins zurückfordern. VII. Rechtsmittel Art 20 Rechtsmittel 1 Verfügungen städtischer Verwaltungsstellen können innerhalb von 20 Tagen nach Mitteilung mittels Beschwerde an den Stadtrat nach Art. 52 der Stadtverfassung von 25. September 2011 angefochten werden. 2 Der weitere Rechtsweg richtet sich nach dem Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz) vom 20. September 1971. VII. Schlussbestimmungen Art 21 Übergangsbestimmungen 1 Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Parkplatzverordnung der Stadt Schaffhausen vom 28. Mai 1971 / 5. Juni 1990 aufgehoben. 2 Die Parkplatzverordnung findet Anwendung auf Bauvorhaben und Planungen, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung noch nicht rechtskräftig bewilligt oder genehmigt sind. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2023) 11 Art 22 Inkraftsetzung 1 Die Verordnung wird vom Stadtrat in Kraft gesetzt.1 Fussnoten: 1 In Kraft per 1. September 2023, Stadtratsbeschluss Nr. 2023-417 vom 20. Juni 2023. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2023) 1 Anhang I öV-Güteklasse Haltestellenkategorie: Kursintervall Art des Verkehrsmittels Gruppe A Gruppe B Bahnhof Schaffhausen Bahnhof Herblingen Bus (städtische Linien, Regionalbus) < 5 Min. I I II 5 …. 9 Min. I II III 10 ….19 Min. II III IV 20 ….39 Min. III IV V 40 ….60 Min. IV V V öV-Güterklasse: Haltestellenkategorie Erreichbarkeit der Haltestellen (Gehzeit in Minuten) 0 - 4.9 5 - 8.9 9 - 12.9 13 - 16.9 I Klasse A Klasse A Klasse B Klasse C II Klasse A Klasse B Klasse C Klasse D III Klasse B Klasse C Klasse D IV Klasse C Klasse D V Klasse D Die Definition der öV-Güteklasse basiert auf derjenigen des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE). Statt der Distanz (Luftlinie) wird die öV-Güteklasse nach der entsprechenden Gehzeit definiert, und zwar unter Berücksichtigung der effektiven Wegdistanz und der Steigung (wie im GVK 2020) Damit können die speziellen topographischen Verhältnisse in der Stadt Schaffhausen berücksichtigt werden. Die räumliche Zuordnung der öV-Güteklasse ist dem Güteklassenplan der Stadt Schaffhausen zu entnehmen. Link zum öV-Güteklasseplan im Geoportal: öV-Güteklasseplan Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2023) 1 * Anhang II Erläuterungen/Ausführungen zu einzelnen Artikeln (nicht rechtsverbindlich) Art. 1 Fahrzeugähnliche Geräte sind u.a. Trottinetts und Rollbretter. Art. 3 In Quartierplänen sind Abweichungen in begründeten Fällen möglich. Art. 5 Abs. 2 mGF: massgebende Geschossfläche; entspricht der anrechenbaren BGF gemäss Art. 24 Abs. 2 BauO. Beispiele für kundenintensive Dienstleistungen: Bank, Post, Arzt, Fitnessstudio, Coiffeur, Reisebüro, öffentliche Verwaltung mit Schalterbetrieb; Beispiele für kundenextensive Dienstleistungen: Anwaltskanzlei, Architekturbüro, Werbeagentur, Versicherung, Labor Art. 5 Abs. 3 Bei den Normen gehört insbesondere die VSS-Norm 640 281 dazu. Art. 6 Abs. 3 Das Minimum ist die Anzahl der Pflichtabstellplätze. Das Minimum der Abstellplätze für Bewohnende wird bei den Klassen C und D relativ tief gehalten, um bereits innerhalb der ordentlichen Bedarfswerte Spielraum in Richtung autoarmes Wohnen zu erhalten (Art. 7 Abs. 1). Art. 6 Abs. 4 Es gilt die Altstadtzone gemäss Zonenplan. In der Altstadtzone wird der Bedarf nicht aufgrund der öV- Güteklassen ermittelt, sondern aufgrund des Eingriffs in die Altstadt. Art. 6 Abs. 5 Bruchteile bis 0.5 werden abgerundet. Art. 7 Abs. 1 Für Besuchende und Kundinnen und Kunden gibt es keine weitergehende Reduktion der Abstellplätze. Definition autoarm/autofrei bei Besuchenden: autoarm: 0.2 - 0.5 Auto je Wohnung; autofrei: 0 - 0.2 Auto je Wohnung (Quelle: Plattform autofrei/-arm wohnen). Diese Bestimmung kann auch für bestehende Nutzungen angewandt werden. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2023) 2 Art. 7 Abs. 1 lit. c Massnahmen zur Unterstützung der Verschiebung des Modal Split zugunsten flächeneffizienter Verkehrsmittel. Art. 7 Abs. 3 Grosse Vorhaben sind im Einzelfall zu beurteilen. Gemäss der Konkretisierung des kant. Massnahmenplans Lufthygiene durch die Stadt Schaffhausen wird für öffentlich zugängliche Parkhäuser mit mehr als 200 Abstellplätzen ein Lärm- und Luftgutachten verlangt. Parkierungsanlagen mit mehr als 500 Abstellplätzen durchlaufen mit der UVP ein separates Verfahren. Art. 8 Abs. 1 Beispiele für kundenintensive Dienstleistungen: Bank, Post, Arzt, Fitnessstudio, Coiffeur, Reisebüro, öffentliche Verwaltung mit Schalterbetrieb; Beispiele für kundenextensive Dienstleistungen: Anwaltskanzlei, Architekturbüro, Werbeagentur, Versicherung, Labor Art. 8 Abs. 3 Dazu gehören das Handbuch Veloparkierung, ASTRA/Velokonferenz Schweiz, sowie die VSS-Norm 40 065. Art. 9 Grundlage: PPVO anderer Städte Art. 11 Abs. 3 Für die Anordnung der Abstellplätze für Velos orientiert sich die Bewilligungsbehörde an den einschlägigen Praxisnormen. Dazu gehören das Handbuch Veloparkierung, ASTRA/Velokonferenz Schweiz, sowie die VSS- Norm 40 065. Auch können Leitfäden aus anderen Kantonen oder Städten (Merkblatt des Kantons Zürich, Handbuch des Kantons Thurgau als Beispiel) beigezogen werden. Art. 11 Abs. 5 Diese Bestimmung wird gestützt auf Art. 36 lit. b BauG erlassen. Art. 11 Abs. 6 Wurde übernommen von Art. 27 Abs. 2 BauO. Im Rahmen der Revision der BauO soll diese Bestimmung in der BauO aufgehoben werden. Art. 12 Abs. 1 Dies sind insbesondere die VSS-Normen 40 065, 40 066, 40 238, 40 291, 40 292a. Gründe für Abweichungen ergeben sich aus der Abwägung verschiedener öffentlicher Interessen. Art. 12 Abs. 2

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Art. 17 VI. Ersatzabgabe

Ersatzabgabepflicht* 1 Wer als Grundeigentümerin oder als Grundeigentümer die erforderlichen Abstellplätze für Personenwagen nicht selbst schaffen kann und sich innert nützlicher Frist auch nicht an einer Gemeinschaftsanlage beteiligen kann, hat eine Ersatzabgabe zu entrichten. 2 Die Ersatzabgabe pro Abstellplatz für Personenwagen beträgt Fr. 10'000.00. 3 Der Stadtrat passt die Ersatzabgaben der Teuerung an. Massgebend ist der Schweizerische Baupreisindex Hochbau (Basis Oktober 2020 = 100 Punkte, Stand Oktober 2022 = 113.2 Punkte). 4 Die Ersatzabgaben werden in den Parkplatzgebührenfonds gelegt. 5 Die Ersatzabgabe dient primär zur Finanzierung von Gemeinschaftsanlagen. Sie kann jedoch auch zur Verbesserung der öV- Erschliessung und der Veloinfrastruktur verwendet werden. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2023) 11 Art. 18 Festlegung, Fälligkeit, Sicherstellung, Abgabepflichtige 1 Die Ersatzabgabe wird mit der Baubewilligung festgelegt und mit Rechtskraft des Entscheids fällig. Sie ist innert 30 Tagen nach Fälligkeit zu bezahlen. Wenn sich der Baubeginn verzögert, kann die Zahlung aufgeschoben werden, hat aber vor Baubeginn zu erfolgen. 2 Die zuständige Baubehörde kann verfügen, dass noch nicht rechtskräftig festgesetzte Ersatzabgaben vor Baubeginn sichergestellt werden. 3 Geschuldet ist die Ersatzabgabe von der jeweiligen Grundeigentümerschaft. Art 19 Rückforderungen 1 Wer als Grundeigentümerin oder als Grundeigentümer die durch die Ersatzabgabe abgelösten minimal erforderlichen Abstellplätze später vollzählig oder teilweise beschafft, kann die seinerzeit geleistete Ersatzabgabe innert 10 Jahren nach rechtskräftiger Festsetzung anteilmässig ohne Zins zurückfordern. VII. Rechtsmittel Art 20 Rechtsmittel 1 Verfügungen städtischer Verwaltungsstellen können innerhalb von 20 Tagen nach Mitteilung mittels Beschwerde an den Stadtrat nach Art. 52 der Stadtverfassung von 25. September 2011 angefochten werden. 2 Der weitere Rechtsweg richtet sich nach dem Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz) vom 20. September 1971. VII. Schlussbestimmungen Art 21 Übergangsbestimmungen 1 Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Parkplatzverordnung der Stadt Schaffhausen vom 28. Mai 1971 / 5. Juni 1990 aufgehoben. 2 Die Parkplatzverordnung findet Anwendung auf Bauvorhaben und Planungen, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung noch nicht rechtskräftig bewilligt oder genehmigt sind. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2023) 11 Art 22 Inkraftsetzung 1 Die Verordnung wird vom Stadtrat in Kraft gesetzt.1 Fussnoten: 1 In Kraft per 1. September 2023, Stadtratsbeschluss Nr. 2023-417 vom 20. Juni 2023. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2023) 1 Anhang I öV-Güteklasse Haltestellenkategorie: Kursintervall Art des Verkehrsmittels Gruppe A Gruppe B Bahnhof Schaffhausen Bahnhof Herblingen Bus (städtische Linien, Regionalbus) < 5 Min. I I II 5 …. 9 Min. I II III 10 ….19 Min. II III IV 20 ….39 Min. III IV V 40 ….60 Min. IV V V öV-Güterklasse: Haltestellenkategorie Erreichbarkeit der Haltestellen (Gehzeit in Minuten) 0 - 4.9 5 - 8.9 9 - 12.9 13 - 16.9 I Klasse A Klasse A Klasse B Klasse C II Klasse A Klasse B Klasse C Klasse D III Klasse B Klasse C Klasse D IV Klasse C Klasse D V Klasse D Die Definition der öV-Güteklasse basiert auf derjenigen des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE). Statt der Distanz (Luftlinie) wird die öV-Güteklasse nach der entsprechenden Gehzeit definiert, und zwar unter Berücksichtigung der effektiven Wegdistanz und der Steigung (wie im GVK 2020) Damit können die speziellen topographischen Verhältnisse in der Stadt Schaffhausen berücksichtigt werden. Die räumliche Zuordnung der öV-Güteklasse ist dem Güteklassenplan der Stadt Schaffhausen zu entnehmen. Link zum öV-Güteklasseplan im Geoportal: öV-Güteklasseplan Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2023) 1 * Anhang II Erläuterungen/Ausführungen zu einzelnen Artikeln (nicht rechtsverbindlich) Art. 1 Fahrzeugähnliche Geräte sind u.a. Trottinetts und Rollbretter. Art. 3 In Quartierplänen sind Abweichungen in begründeten Fällen möglich. Art. 5 Abs. 2 mGF: massgebende Geschossfläche; entspricht der anrechenbaren BGF gemäss Art. 24 Abs. 2 BauO. Beispiele für kundenintensive Dienstleistungen: Bank, Post, Arzt, Fitnessstudio, Coiffeur, Reisebüro, öffentliche Verwaltung mit Schalterbetrieb; Beispiele für kundenextensive Dienstleistungen: Anwaltskanzlei, Architekturbüro, Werbeagentur, Versicherung, Labor Art. 5 Abs. 3 Bei den Normen gehört insbesondere die VSS-Norm 640 281 dazu. Art. 6 Abs. 3 Das Minimum ist die Anzahl der Pflichtabstellplätze. Das Minimum der Abstellplätze für Bewohnende wird bei den Klassen C und D relativ tief gehalten, um bereits innerhalb der ordentlichen Bedarfswerte Spielraum in Richtung autoarmes Wohnen zu erhalten (Art. 7 Abs. 1). Art. 6 Abs. 4 Es gilt die Altstadtzone gemäss Zonenplan. In der Altstadtzone wird der Bedarf nicht aufgrund der öV- Güteklassen ermittelt, sondern aufgrund des Eingriffs in die Altstadt. Art. 6 Abs. 5 Bruchteile bis 0.5 werden abgerundet. Art. 7 Abs. 1 Für Besuchende und Kundinnen und Kunden gibt es keine weitergehende Reduktion der Abstellplätze. Definition autoarm/autofrei bei Besuchenden: autoarm: 0.2 - 0.5 Auto je Wohnung; autofrei: 0 - 0.2 Auto je Wohnung (Quelle: Plattform autofrei/-arm wohnen). Diese Bestimmung kann auch für bestehende Nutzungen angewandt werden. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2023) 2 Art. 7 Abs. 1 lit. c Massnahmen zur Unterstützung der Verschiebung des Modal Split zugunsten flächeneffizienter Verkehrsmittel. Art. 7 Abs. 3 Grosse Vorhaben sind im Einzelfall zu beurteilen. Gemäss der Konkretisierung des kant. Massnahmenplans Lufthygiene durch die Stadt Schaffhausen wird für öffentlich zugängliche Parkhäuser mit mehr als 200 Abstellplätzen ein Lärm- und Luftgutachten verlangt. Parkierungsanlagen mit mehr als 500 Abstellplätzen durchlaufen mit der UVP ein separates Verfahren. Art. 8 Abs. 1 Beispiele für kundenintensive Dienstleistungen: Bank, Post, Arzt, Fitnessstudio, Coiffeur, Reisebüro, öffentliche Verwaltung mit Schalterbetrieb; Beispiele für kundenextensive Dienstleistungen: Anwaltskanzlei, Architekturbüro, Werbeagentur, Versicherung, Labor Art. 8 Abs. 3 Dazu gehören das Handbuch Veloparkierung, ASTRA/Velokonferenz Schweiz, sowie die VSS-Norm 40 065. Art. 9 Grundlage: PPVO anderer Städte Art. 11 Abs. 3 Für die Anordnung der Abstellplätze für Velos orientiert sich die Bewilligungsbehörde an den einschlägigen Praxisnormen. Dazu gehören das Handbuch Veloparkierung, ASTRA/Velokonferenz Schweiz, sowie die VSS- Norm 40 065. Auch können Leitfäden aus anderen Kantonen oder Städten (Merkblatt des Kantons Zürich, Handbuch des Kantons Thurgau als Beispiel) beigezogen werden. Art. 11 Abs. 5 Diese Bestimmung wird gestützt auf Art. 36 lit. b BauG erlassen. Art. 11 Abs. 6 Wurde übernommen von Art. 27 Abs. 2 BauO. Im Rahmen der Revision der BauO soll diese Bestimmung in der BauO aufgehoben werden. Art. 12 Abs. 1 Dies sind insbesondere die VSS-Normen 40 065, 40 066, 40 238, 40 291, 40 292a. Gründe für Abweichungen ergeben sich aus der Abwägung verschiedener öffentlicher Interessen. Art. 12 Abs. 2

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

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