Verordnung des Grossen Stadtrates der Stadt Schaffhausen über die Erstellung von privaten Autoabstellplätzen (Parkplatzverordnung)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 7
Besondere Bestimmungen zum massgebenden Bedarf* 1 Bei autoarmen/autofreien Nutzungen kann die Anzahl der Abstellplätze für Bewohnende und Beschäftigte weiter reduziert werden. Die Funktionsweise der autoarmen/autofreien Nutzung ist im Baugesuch mit einem Mobilitätskonzept nachvollziehbar und überprüfbar darzulegen. Dabei entspricht ein Carsharing-Abstellplatz vier Abstellplätzen des minimalen Bedarfs. Auf Verlangen der Behörden ist mittels entsprechender Nachweise zu bestätigen, dass der Personenwagen-Bestand nicht gestiegen ist. Werden die Vorgaben für die autoarme/autofreie Nutzung verletzt, so kann die Grundeigentümerschaft verpflichtet werden, die minimal erforderliche Anzahl Abstellplätze nachträglich auf dem Grundstück zu erstellen. Falls dies nicht möglich ist, ist die Beteiligung an einer Gemeinschaftsanlage oder die Zumietung von Abstellplätzen nachzuweisen. Ist auch dies nicht möglich, ist eine Ersatzabgabe zu leisten. Die reduzierte Zahl der Abstellplätze ist vor Baubeginn im Grundbuch als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung anzumerken. Das Mobilitätskonzept beinhaltet in der Regel: Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2023) 5 Ziel und beantragte Reduktion des Minimalbedarfs a. Kurz-Analyse der Gesamtverkehrserschliessung bezüglich Altstadt und Bahnhof sowie Möglichkeiten der Nahversorgung und -erholung. b. Vorgesehene Anreize zur verstärkten Benützung des öV und des Velos sowie der Wege zu Fuss c. Monitoring d. Ergänzende Anreize falls Ziele nicht erreicht werden 2 Bei Doppelnutzung kann die erforderliche Anzahl Abstellplätze reduziert werden. Doppelnutzungen können dann geltend gemacht werden, wenn die Nutzungen zeitlich eindeutig getrennt sind. In der Regel ist mit Wohnen keine Doppelnutzung möglich. Art und Funktionsweise der Doppelnutzung ist im Baugesuch nachvollziehbar darzulegen. 3 Bei Vorhaben mit mehr als 200 Abstellplätzen muss eine fachliche Beurteilung im Einzelfall erfolgen. 4 Wird eine Gesamtüberbauung in Etappen verwirklicht, sind bei jeder Etappe die dafür notwendigen Abstellplätze zu schaffen. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2023) 11 III. Zahl der Abstellplätze für Velos und Motorräder sowie Abstellflächen für Kinderwagen, Veloanhänger und
Art. 7
Besondere Bestimmungen zum massgebenden Bedarf* 1 Bei autoarmen/autofreien Nutzungen kann die Anzahl der Abstellplätze für Bewohnende und Beschäftigte weiter reduziert werden. Die Funktionsweise der autoarmen/autofreien Nutzung ist im Baugesuch mit einem Mobilitätskonzept nachvollziehbar und überprüfbar darzulegen. Dabei entspricht ein Carsharing-Abstellplatz vier Abstellplätzen des minimalen Bedarfs. Auf Verlangen der Behörden ist mittels entsprechender Nachweise zu bestätigen, dass der Personenwagen-Bestand nicht gestiegen ist. Werden die Vorgaben für die autoarme/autofreie Nutzung verletzt, so kann die Grundeigentümerschaft verpflichtet werden, die minimal erforderliche Anzahl Abstellplätze nachträglich auf dem Grundstück zu erstellen. Falls dies nicht möglich ist, ist die Beteiligung an einer Gemeinschaftsanlage oder die Zumietung von Abstellplätzen nachzuweisen. Ist auch dies nicht möglich, ist eine Ersatzabgabe zu leisten. Die reduzierte Zahl der Abstellplätze ist vor Baubeginn im Grundbuch als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung anzumerken. Das Mobilitätskonzept beinhaltet in der Regel: Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2023) 5 Ziel und beantragte Reduktion des Minimalbedarfs a. Kurz-Analyse der Gesamtverkehrserschliessung bezüglich Altstadt und Bahnhof sowie Möglichkeiten der Nahversorgung und -erholung. b. Vorgesehene Anreize zur verstärkten Benützung des öV und des Velos sowie der Wege zu Fuss c. Monitoring d. Ergänzende Anreize falls Ziele nicht erreicht werden 2 Bei Doppelnutzung kann die erforderliche Anzahl Abstellplätze reduziert werden. Doppelnutzungen können dann geltend gemacht werden, wenn die Nutzungen zeitlich eindeutig getrennt sind. In der Regel ist mit Wohnen keine Doppelnutzung möglich. Art und Funktionsweise der Doppelnutzung ist im Baugesuch nachvollziehbar darzulegen. 3 Bei Vorhaben mit mehr als 200 Abstellplätzen muss eine fachliche Beurteilung im Einzelfall erfolgen. 4 Wird eine Gesamtüberbauung in Etappen verwirklicht, sind bei jeder Etappe die dafür notwendigen Abstellplätze zu schaffen. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2023) 11 III. Zahl der Abstellplätze für Velos und Motorräder sowie Abstellflächen für Kinderwagen, Veloanhänger und
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.