Verordnung des Grossen Stadtrates der Stadt Schaffhausen über die Erstellung von privaten Autoabstellplätzen (Parkplatzverordnung)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
§ 17d Art. 39a BauG und
Energiehaushaltsverordnung (EHV) seit April 2021 in Kraft Art. 13 Abs. 1 Dies sind insbesondere die VSS-Normen 40 050, 40 273a. Gründe für Abweichungen ergeben sich aus der Abwägung verschiedener öffentlicher Interessen. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2023) 3 V. Konkretisierung von bisherigem Art. 27 Abs. 3 BauO, dieser soll im Rahmen der Revision der BauO aufgehoben werden. Art. 15 Abs. 1 Entspricht Art. 27 Abs. 3 BauO. Im Rahmen der Revision der BauO soll diese Bestimmung in der BauO aufgehoben werden. Art. 17 Abs. 1 Für die Reduktion der Anzahl Abstellplätze bei autoarmen/autofreien Nutzungen gegenüber dem minimalen Bedarf, ist keine Ersatzabgabe zu leisten. Die Ersatzabgabe ist dort zu bezahlen, wo Abstellplätze aufgrund äusserer Umstände nicht möglich sind. Art. 17 Abs. 2 Die Ersatzabgabe soll ein Drittel der Erstellungskosten betragen. Der Betrag von Fr. 10'000.00 bezieht sich auf einen Abstellplatz in einer unterirdischen Einstellhalle. Art. 17 Abs. 4 und 5 Das Reglement über den Parkplatzgebührenfonds ist für diesen Zweck zu erweitern (bisher nur für Finanzierung von öffentlichen Parkierungsmöglichkeiten und Äufnung nur durch Einnahmen aus Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund).
§ 17d Art. 39a BauG und
Energiehaushaltsverordnung (EHV) seit April 2021 in Kraft Art. 13 Abs. 1 Dies sind insbesondere die VSS-Normen 40 050, 40 273a. Gründe für Abweichungen ergeben sich aus der Abwägung verschiedener öffentlicher Interessen. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2023) 3 V. Konkretisierung von bisherigem Art. 27 Abs. 3 BauO, dieser soll im Rahmen der Revision der BauO aufgehoben werden. Art. 15 Abs. 1 Entspricht Art. 27 Abs. 3 BauO. Im Rahmen der Revision der BauO soll diese Bestimmung in der BauO aufgehoben werden. Art. 17 Abs. 1 Für die Reduktion der Anzahl Abstellplätze bei autoarmen/autofreien Nutzungen gegenüber dem minimalen Bedarf, ist keine Ersatzabgabe zu leisten. Die Ersatzabgabe ist dort zu bezahlen, wo Abstellplätze aufgrund äusserer Umstände nicht möglich sind. Art. 17 Abs. 2 Die Ersatzabgabe soll ein Drittel der Erstellungskosten betragen. Der Betrag von Fr. 10'000.00 bezieht sich auf einen Abstellplatz in einer unterirdischen Einstellhalle. Art. 17 Abs. 4 und 5 Das Reglement über den Parkplatzgebührenfonds ist für diesen Zweck zu erweitern (bisher nur für Finanzierung von öffentlichen Parkierungsmöglichkeiten und Äufnung nur durch Einnahmen aus Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.