V vom 14. August 2001 über den Lehrplan, die Promotion und die Matura auf der Oberstufe des Liechtensteinischen Gymnasiums (LPMGV)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 23a Profilwechsel
1) Wechselt ein Schüler auf Beginn des Schuljahres ein Profil, ist er provisorisch zu befördern. 2) Wechselt ein Schüler auf Beginn des zweiten Semesters ein Profil, ist er ins Provisorium zu versetzen. 3) Anstelle einer provisorischen Beförderung oder Versetzung kann der Schüler bei einem Profilwechsel die Schulstufe wiederholen. Art. 27 bleibt vorbehalten. 4) Insgesamt darf ein Profil nur einmal gewechselt werden. Eine Rückkehr ins bisherige Profil ist ausgeschlossen. Nach der 5. Schulstufe ist ein Profilwechsel unzulässig. 5) Befindet sich ein Schüler nach Abs. 1 und 2 im Provisorium oder wiederholt er die Schulstufe nach Abs. 3, so ist die Erreichung von wesentlichen Lernzielen, soweit sie im Vorjahr Gegenstand des gewählten, jedoch nicht des bisherigen Profiles waren, zu überprüfen. Es dürfen höchstens drei mündliche oder schriftliche Prüfungen durchgeführt werden. Diese Prüfungen sind bei der Ermittlung der für die Promotion massgeblichen Fachnote anteilsmässig zu berücksichtigen. Zu Beginn des Schuljahres bzw. des Semesters sind dem Schüler die betreffenden Prüfungsdaten und -inhalte bekannt zu geben. Die Vorbereitung auf die Prüfung ist Sache des Schülers. Der Rektor des Gymnasiums legt die Einzelheiten fest.
Art. 23a Profilwechsel
1) Wechselt ein Schüler auf Beginn des Schuljahres ein Profil, ist er provisorisch zu befördern. 2) Wechselt ein Schüler auf Beginn des zweiten Semesters ein Profil, ist er ins Provisorium zu versetzen. 3) Anstelle einer provisorischen Beförderung oder Versetzung kann der Schüler bei einem Profilwechsel die Schulstufe wiederholen. Art. 27 bleibt vorbehalten. 4) Insgesamt darf ein Profil nur einmal gewechselt werden. Eine Rückkehr ins bisherige Profil ist ausgeschlossen. Nach der 5. Schulstufe ist ein Profilwechsel unzulässig. 5) Befindet sich ein Schüler nach Abs. 1 und 2 im Provisorium oder wiederholt er die Schulstufe nach Abs. 3, so ist die Erreichung von wesentlichen Lernzielen, soweit sie im Vorjahr Gegenstand des gewählten, jedoch nicht des bisherigen Profiles waren, zu überprüfen. Es dürfen höchstens drei mündliche oder schriftliche Prüfungen durchgeführt werden. Diese Prüfungen sind bei der Ermittlung der für die Promotion massgeblichen Fachnote anteilsmässig zu berücksichtigen. Zu Beginn des Schuljahres bzw. des Semesters sind dem Schüler die betreffenden Prüfungsdaten und -inhalte bekannt zu geben. Die Vorbereitung auf die Prüfung ist Sache des Schülers. Der Rektor des Gymnasiums legt die Einzelheiten fest.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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