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V vom 14. August 2001 über den Lehrplan, die Promotion und die Matura auf der Oberstufe des Liechtensteinischen Gymnasiums (LPMGV)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 2e Aufnahme in die bilinguale Klasse der Oberstufe des Liechtensteinischen Gymnasiums

1) An der Oberstufe des Liechtensteinischen Gymnasiums können bilinguale Klassen geführt werden. 2) Die Aufnahme in die bilinguale Klasse setzt voraus: a) einen Promotionsdurchschnitt von mindestens 4.5; b) eine Durchschnittsnote von mindestens 4.5 in den bilingual unterrichteten Fächern; und c) die Erfüllung der Promotionsbedingungen nach Art. 22 Abs. 1 Bst. b. 3) Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die verfügbaren Plätze, ist eine Reihung vorzunehmen. Dabei sind folgende Kriterien zu berücksichtigen: a) Noten in den bilingual unterrichteten Fächern; b) Promotionsdurchschnitt; c) prognostisches Urteil der Klassenkonferenz. 4) Massgeblich für die Beurteilung der Aufnahmevoraussetzungen ist das Zeugnis bzw. die Gesamtbeurteilung am Ende des ersten Semesters der 3. Schulstufe. 5) Über die Aufnahme in die bilinguale Klasse entscheidet vorbehaltlich Abs. 3 der Rektor.

Your change, as a redline

Art. 2e Aufnahme in die bilinguale Klasse der Oberstufe des Liechtensteinischen Gymnasiums

1) An der Oberstufe des Liechtensteinischen Gymnasiums können bilinguale Klassen geführt werden. 2) Die Aufnahme in die bilinguale Klasse setzt voraus: a) einen Promotionsdurchschnitt von mindestens 4.5; b) eine Durchschnittsnote von mindestens 4.5 in den bilingual unterrichteten Fächern; und c) die Erfüllung der Promotionsbedingungen nach Art. 22 Abs. 1 Bst. b. 3) Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die verfügbaren Plätze, ist eine Reihung vorzunehmen. Dabei sind folgende Kriterien zu berücksichtigen: a) Noten in den bilingual unterrichteten Fächern; b) Promotionsdurchschnitt; c) prognostisches Urteil der Klassenkonferenz. 4) Massgeblich für die Beurteilung der Aufnahmevoraussetzungen ist das Zeugnis bzw. die Gesamtbeurteilung am Ende des ersten Semesters der 3. Schulstufe. 5) Über die Aufnahme in die bilinguale Klasse entscheidet vorbehaltlich Abs. 3 der Rektor.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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