Gesetz über Familien- und Sozialzulagen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 18
Ausgleichsverfahren 1 Familienausgleichskassen, deren eigener Risikosatz unter dem Lastenausgleichssatz liegt, zahlen den Betrag, der sich aus der Differenz zwischen diesen beiden Sätzen ergibt, an den Lastenausgleichsfonds ein. 2 Familienausgleichskassen, deren eigener Risikosatz über dem Lastenausgleichsfonds liegt, erhalten den Betrag, der sich aus der Differenz zwischen diesen beiden Sätzen ergibt, vom Lastenausgleichsfonds ausbezahlt. 3 Jede Familienausgleichskasse zahlt an den Lastenausgleichsfonds einen einmaligen Grundbetrag von einem halben Promille der beitragspflichtigen Lohnsumme ein. Diese Beiträge dienen einerseits als Grundkapital des Lastenausgleichsfonds und andererseits als Sicherheitsleistung für eventuelle Verbindlichkeiten einer Familienausgleichskasse gegenüber dem Lastenausgleichsfonds. 4 Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten des Lastenausgleichsverfahrens. 2) SR 831.10. 836.100 Kanton Schaffhausen 3 Familienzulagen für Nichterwerbstätige
Art. 18
Ausgleichsverfahren 1 Familienausgleichskassen, deren eigener Risikosatz unter dem Lastenausgleichssatz liegt, zahlen den Betrag, der sich aus der Differenz zwischen diesen beiden Sätzen ergibt, an den Lastenausgleichsfonds ein. 2 Familienausgleichskassen, deren eigener Risikosatz über dem Lastenausgleichsfonds liegt, erhalten den Betrag, der sich aus der Differenz zwischen diesen beiden Sätzen ergibt, vom Lastenausgleichsfonds ausbezahlt. 3 Jede Familienausgleichskasse zahlt an den Lastenausgleichsfonds einen einmaligen Grundbetrag von einem halben Promille der beitragspflichtigen Lohnsumme ein. Diese Beiträge dienen einerseits als Grundkapital des Lastenausgleichsfonds und andererseits als Sicherheitsleistung für eventuelle Verbindlichkeiten einer Familienausgleichskasse gegenüber dem Lastenausgleichsfonds. 4 Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten des Lastenausgleichsverfahrens. 2) SR 831.10. 836.100 Kanton Schaffhausen 3 Familienzulagen für Nichterwerbstätige
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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