Reglement über die Subventionierung der individuellen Weiterbildung des Lehrpersonals der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinbildenden Sekundarstufe II
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Artikel 1 eingesehen
Absatz 2 des Spesenreglements vom 24. Juni 2010; auf Antrag des für die Bildung zuständigen Departements; verordnet 1): 1) Im vorliegenden Reglement gilt jede Bezeichnung der Person, Status oder der Funktion in gleicher Weise für Mann und Frau. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich 1 Das vorliegende Reglement legt die Subventionierung der individuellen Weiterbildung für Lehrpersonen der obligatorischen Schulzeit, der allgemeinbildenden Sekundarstufe II sowie für Personen mit Lehrerstatus (einschliesslich Inspektoren und pädagogische Berater) (nachfolgend: individuelle Weiterbildung) fest. 2 Individuelle Weiterbildungskurse werden von privaten Unternehmen und öffentlichen Institutionen angeboten (ausserhalb des Katalogs der Pädagogischen Hochschule Wallis (nachfolgend: PH-VS). 3 Das vorliegende Reglement gilt nicht für Lehrpersonen, die für eine bestimmte Zeit angestellt sind, sowie für Ausbildungen, die im Katalog der PH- VS angeboten werden. 4 Die Weiterbildungen der Schuldirektionen in Bezug auf ihre Führungsfunktion sind durch andere Bestimmungen geregelt. 5 Die Weiterbildungen der Mitarbeiter des Zentrums ICT-VS in Bezug auf ihre technische Fachkompetenz sind durch anderen Bestimmungen geregelt.
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Absatz 2 des Spesenreglements vom 24. Juni 2010; auf Antrag des für die Bildung zuständigen Departements; verordnet 1): 1) Im vorliegenden Reglement gilt jede Bezeichnung der Person, Status oder der Funktion in gleicher Weise für Mann und Frau. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich 1 Das vorliegende Reglement legt die Subventionierung der individuellen Weiterbildung für Lehrpersonen der obligatorischen Schulzeit, der allgemeinbildenden Sekundarstufe II sowie für Personen mit Lehrerstatus (einschliesslich Inspektoren und pädagogische Berater) (nachfolgend: individuelle Weiterbildung) fest. 2 Individuelle Weiterbildungskurse werden von privaten Unternehmen und öffentlichen Institutionen angeboten (ausserhalb des Katalogs der Pädagogischen Hochschule Wallis (nachfolgend: PH-VS). 3 Das vorliegende Reglement gilt nicht für Lehrpersonen, die für eine bestimmte Zeit angestellt sind, sowie für Ausbildungen, die im Katalog der PH- VS angeboten werden. 4 Die Weiterbildungen der Schuldirektionen in Bezug auf ihre Führungsfunktion sind durch andere Bestimmungen geregelt. 5 Die Weiterbildungen der Mitarbeiter des Zentrums ICT-VS in Bezug auf ihre technische Fachkompetenz sind durch anderen Bestimmungen geregelt.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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