Propose a change

Reglement über die Subventionierung der individuellen Weiterbildung des Lehrpersonals der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinbildenden Sekundarstufe II

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 7

Genehmigung und Subventionierung 1 Für jede Teilnahme an einer individuellen Weiterbildung, unabhängig von ihrer Dauer und den Kosten, ist eine vorgängige Genehmigung erforderlich. Die vorgängige Genehmigung der für das Hochschulwesen zuständigen Dienststelle wird vor Beginn der Ausbildung in der Webanwendung erteilt, die der Verwaltung der individuellen Weiterbildungsgesuche gewidmet ist und in der digitalen Arbeitsumgebung der Lehrpersonen zur Verfügung steht. Ausnahmesituationen für eine nachträgliche Genehmigung bleiben vorbehalten. 2 Für Ausbildungen, die zu einem CAS führen, muss die vorgängige Genehmigung eingeholt werden, bevor die Anmeldeunterlagen eingereicht werden. Eine von der für das Hochschulwesen zuständigen Dienststelle ausgestellte Ausbildungsvereinbarung ist obligatorisch. Die Kumulierung von Ausbildungen, die zu einem CAS führen, im Hinblick auf die Erlangung eines Diploma of Advanced Studies (DAS) oder eines Master of Advanced Studies (MAS), wird grundsätzlich abgelehnt. 3 Die Lehrperson muss über eine positive Vormeinung ihrer Schuldirektion und der für das Unterrichtswesen zuständigen Dienststelle verfügen. Die Vormeinung der für das Unterrichtswesen zuständigen Dienststelle fällt positiv aus, wenn die geplante Weiterbildung: a) von der Schuldirektion oder dem Inspektor oder dem pädagogischen Berater verlangt wird; b) in direktem Zusammenhang mit den unterrichteten Fächern und dem Fachlehrplan steht, oder c) wenn die Schuldirektion angibt, dass diese Ausbildung zur erfolgreichen Erfüllung der Aufgaben der Institution beiträgt. 4 Für den Bezug der Subventionierung müssen spätestens innerhalb eines Quartals nach Abschluss der Ausbildung (Datum der Kursbescheinigung) die folgenden Unterlagen eingereicht werden: a) Zahlungsnachweis für die Kurseinschreibung; b) Kopie der Rechnung; c) Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs; d) Belege für öffentliche Verkehrsmittel für Ausbildungen, die ausserhalb des Kantons stattfinden; e) IBAN oder vollständige Bankverbindung für die Überweisung; f) online verfügbarer Bewertungsfragebogen.

Your change, as a redline

Art. 7

Genehmigung und Subventionierung 1 Für jede Teilnahme an einer individuellen Weiterbildung, unabhängig von ihrer Dauer und den Kosten, ist eine vorgängige Genehmigung erforderlich. Die vorgängige Genehmigung der für das Hochschulwesen zuständigen Dienststelle wird vor Beginn der Ausbildung in der Webanwendung erteilt, die der Verwaltung der individuellen Weiterbildungsgesuche gewidmet ist und in der digitalen Arbeitsumgebung der Lehrpersonen zur Verfügung steht. Ausnahmesituationen für eine nachträgliche Genehmigung bleiben vorbehalten. 2 Für Ausbildungen, die zu einem CAS führen, muss die vorgängige Genehmigung eingeholt werden, bevor die Anmeldeunterlagen eingereicht werden. Eine von der für das Hochschulwesen zuständigen Dienststelle ausgestellte Ausbildungsvereinbarung ist obligatorisch. Die Kumulierung von Ausbildungen, die zu einem CAS führen, im Hinblick auf die Erlangung eines Diploma of Advanced Studies (DAS) oder eines Master of Advanced Studies (MAS), wird grundsätzlich abgelehnt. 3 Die Lehrperson muss über eine positive Vormeinung ihrer Schuldirektion und der für das Unterrichtswesen zuständigen Dienststelle verfügen. Die Vormeinung der für das Unterrichtswesen zuständigen Dienststelle fällt positiv aus, wenn die geplante Weiterbildung: a) von der Schuldirektion oder dem Inspektor oder dem pädagogischen Berater verlangt wird; b) in direktem Zusammenhang mit den unterrichteten Fächern und dem Fachlehrplan steht, oder c) wenn die Schuldirektion angibt, dass diese Ausbildung zur erfolgreichen Erfüllung der Aufgaben der Institution beiträgt. 4 Für den Bezug der Subventionierung müssen spätestens innerhalb eines Quartals nach Abschluss der Ausbildung (Datum der Kursbescheinigung) die folgenden Unterlagen eingereicht werden: a) Zahlungsnachweis für die Kurseinschreibung; b) Kopie der Rechnung; c) Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs; d) Belege für öffentliche Verkehrsmittel für Ausbildungen, die ausserhalb des Kantons stattfinden; e) IBAN oder vollständige Bankverbindung für die Überweisung; f) online verfügbarer Bewertungsfragebogen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it