Propose a change

Verordnung über mikrobiologische Laboratorien

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 11 Bewilligungsgesuch

1 Das Gesuch um eine Bewilligung für den Betrieb eines Laboratoriums ist dem Schweizerischen Heilmittelinstitut einzureichen. 2 Das Gesuch muss Folgendes enthalten: a. Angaben zur juristischen Person und zum handelsrechtlichen Status, insbesondere Firmenname, Sitz, Adresse, Laborname und Standort; b. Angaben zur Betriebsorganisation; c. Angaben über die Qualifikation der Laborleiterin oder des Laborleiters nach Artikel 5; d. Angaben zum Beschäftigungsgrad der Laborleiterin oder des Laborleiters und zu allfälligen Verpflichtungen in anderen Laboratorien; e. Angaben über die Qualifikation des mit Analysen beauftragten Personals nach Artikel 8; f. Pläne des Laboratoriums und der wichtigsten Einrichtungen; g. eine Liste der geplanten Analysen und der hierzu verwendeten Verfahren; h. Angaben über das Qualitätsmanagementsystem. 3 Das Schweizerische Heilmittelinstitut prüft das Gesuch. Es kann vor der Bewilligungserteilung eine Inspektion durchführen. 4 Es kann für die Prüfung der Gesuche Expertinnen und Experten beiziehen und die Inspektion von Laboratorien an die Kantone oder an Dritte delegieren.

Your change, as a redline

Art. 11 Bewilligungsgesuch

1 Das Gesuch um eine Bewilligung für den Betrieb eines Laboratoriums ist dem Schweizerischen Heilmittelinstitut einzureichen. 2 Das Gesuch muss Folgendes enthalten: a. Angaben zur juristischen Person und zum handelsrechtlichen Status, insbesondere Firmenname, Sitz, Adresse, Laborname und Standort; b. Angaben zur Betriebsorganisation; c. Angaben über die Qualifikation der Laborleiterin oder des Laborleiters nach Artikel 5; d. Angaben zum Beschäftigungsgrad der Laborleiterin oder des Laborleiters und zu allfälligen Verpflichtungen in anderen Laboratorien; e. Angaben über die Qualifikation des mit Analysen beauftragten Personals nach Artikel 8; f. Pläne des Laboratoriums und der wichtigsten Einrichtungen; g. eine Liste der geplanten Analysen und der hierzu verwendeten Verfahren; h. Angaben über das Qualitätsmanagementsystem. 3 Das Schweizerische Heilmittelinstitut prüft das Gesuch. Es kann vor der Bewilligungserteilung eine Inspektion durchführen. 4 Es kann für die Prüfung der Gesuche Expertinnen und Experten beiziehen und die Inspektion von Laboratorien an die Kantone oder an Dritte delegieren.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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