Verordnung des EJPD über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 17
Das Validatorsystem prüft folgende technische Eigenschaften elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen nach den Artikeln 10–16 EÖBV: a. Das Dokument ist von der Urkundsperson gültig nach Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe d EÖBV signiert; allfällig vorgängig angebrachte Signaturen werden dabei nicht beachtet. b. Das Dokument trägt ein gültiges elektronisches Siegel des UPReg nach Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b EÖBV. c. Das Siegel des UPReg enthält in der Signaturerklärung die Seriennummer des qualifizierten Zertifikats der Urkundsperson. d. Das Dokument ist seit dem Anbringen der Zulassungsbestätigung nicht mehr verändert oder signiert worden. Ausgenommen sind allfällig angebrachte kantonale Siegel nach Artikel 10 Absatz 3 EÖBV. e. Allfällige kantonale Siegel nach Artikel 10 Absatz 3 EÖBV sind gültig und beruhen auf dem beim UPReg hinterlegten Zertifikat des Kantons.
Art. 17
Das Validatorsystem prüft folgende technische Eigenschaften elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen nach den Artikeln 10–16 EÖBV: a. Das Dokument ist von der Urkundsperson gültig nach Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe d EÖBV signiert; allfällig vorgängig angebrachte Signaturen werden dabei nicht beachtet. b. Das Dokument trägt ein gültiges elektronisches Siegel des UPReg nach Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b EÖBV. c. Das Siegel des UPReg enthält in der Signaturerklärung die Seriennummer des qualifizierten Zertifikats der Urkundsperson. d. Das Dokument ist seit dem Anbringen der Zulassungsbestätigung nicht mehr verändert oder signiert worden. Ausgenommen sind allfällig angebrachte kantonale Siegel nach Artikel 10 Absatz 3 EÖBV. e. Allfällige kantonale Siegel nach Artikel 10 Absatz 3 EÖBV sind gültig und beruhen auf dem beim UPReg hinterlegten Zertifikat des Kantons.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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