Propose a change

Verordnung des EJPD über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 9 Abrufen der Zulassungsbestätigung

(Art. 7 Abs. 1 Bst. i, Art. 10 Abs. 1 Bst. e und Art. 20 EÖBV) 1 Die Urkundsperson ruft die Zulassungsbestätigung über ein Programm oder über einen vom BJ zugelassenen Dritten beim UPReg ab. 2 Sie identifiziert sich dabei mittels eines Identifikationsmittels nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe i EÖBV, basierend auf Zertifikaten von einer nach dem Bundesgesetz vom 18. März 2016 über die elektronische Signatur (ZertES) anerkannten Anbieterin oder auf einem nach ZertES anerkannten Identifikationsverfahren. 3 Das eingesetzte Programm überprüft, ob: a. das Dokument ein anerkanntes Dateiformat nach Artikel 6 aufweist; b. die Verbalseite das Seitenformat DIN A4 (210 mm breit × 297 mm hoch) mit zulässigen Abweichungen von ± 10 mm Breite und ± 20 mm Höhe aufweist; und c. die im Dokument angebrachte Signatur der Urkundsperson gültig ist. 4 Es übermittelt dem UPReg danach nur die folgenden Informationen: a. die aus dem Dokument extrahierte Signatur mit Zeitstempel; b. das der Signatur zugrunde liegende Zertifikat der Urkundsperson; c. die zur Authentifizierung der Urkundsperson notwendigen Daten. SR 943.03

Your change, as a redline

Art. 9 Abrufen der Zulassungsbestätigung

(Art. 7 Abs. 1 Bst. i, Art. 10 Abs. 1 Bst. e und Art. 20 EÖBV) 1 Die Urkundsperson ruft die Zulassungsbestätigung über ein Programm oder über einen vom BJ zugelassenen Dritten beim UPReg ab. 2 Sie identifiziert sich dabei mittels eines Identifikationsmittels nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe i EÖBV, basierend auf Zertifikaten von einer nach dem Bundesgesetz vom 18. März 2016 über die elektronische Signatur (ZertES) anerkannten Anbieterin oder auf einem nach ZertES anerkannten Identifikationsverfahren. 3 Das eingesetzte Programm überprüft, ob: a. das Dokument ein anerkanntes Dateiformat nach Artikel 6 aufweist; b. die Verbalseite das Seitenformat DIN A4 (210 mm breit × 297 mm hoch) mit zulässigen Abweichungen von ± 10 mm Breite und ± 20 mm Höhe aufweist; und c. die im Dokument angebrachte Signatur der Urkundsperson gültig ist. 4 Es übermittelt dem UPReg danach nur die folgenden Informationen: a. die aus dem Dokument extrahierte Signatur mit Zeitstempel; b. das der Signatur zugrunde liegende Zertifikat der Urkundsperson; c. die zur Authentifizierung der Urkundsperson notwendigen Daten. SR 943.03

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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