§ 1 Ergänzung
Bauordnung für die Teilrevision Zonenplanänderung GS 2531 (tw.} Abteilung Planung I Bau �Baar, den 4. Januar 2012 Vom Gemeinderat verabschiedet am: 11. Januar 2012 Der Gemeindeprasident: Andreas Hatz VorprOfung durch das Amt fOr Raumplanung: Zug, den 20. Dezember 2011 Der Abteilungsleiter: Urs Spillmann Der Gemeindeschreiber: Walter Lipp Der Kantonsplaner: Rene Hutter Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 27. Januar 2012 bis 27. Februar 2012 ... Publiziert im Amtsblatt bescheinigt von der Abteilung Planung I Bau H Von der Gemeinderat beschlossen am: 7. März 2012 Der Gemeindeprasident: iP Öffentliche Aufl ge im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 16. Marz2012 bis 4. Apri12012 Publiziert im Amtsblatt Von der Baudirektion genehmigt am: 2 6. APR. 2012 Zug, bescheinigt von der Abteilung Planung I Bau !tr/ Der Baudirektor: Ergänzung § 15 Lärmschutz 1 Der Gemeinderat kann im Sinne der Vorsorge eine andere Stellung und Gestaltung der Bauten oder eine andere Anordnung lärmempfindlicher Räume verlangen, selbst wenn die Grenzwerte eingehalten sind. Die Massnahmen müssen technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar sein. 2 Die Empfindlichkeitsstufen werden im Zonenplan den jeweiligen Zonen zugeordnet. 3 ln den im Zonenplan rot schraffierten Flächen der Bauzone gilt der bundesrechtliche Plan u ngswert. 4 ln den Arbeitszonen Altgasshot (AB), Franzmatt (AC), Teileinzonung GS Nr. 2531 (ADJ und Wässerig (AC) sowie in der Bauzone mit speziellen Vorschriften Schmidhof sind lärmempfindliche Nutzungen untersagt. Ausnahmen sind nur gestattet, wenn der Nachweis erbracht wird, dass der bundesrechtliche Planungswert eingehalten ist. 5 Lärmige Bauarbeiten dürfen nur in der Zeit von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr ausgeführt werden. )