Grundbuchverordnung (GBV) vom 29. November 2016
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 45 Erwerb vor Eintragung
1) Wird das Eigentum vor der Eintragung in das Grundbuch erworben (Art. 38 Abs. 2 SR), so wird der Rechtsgrundausweis für den Eigentumserwerb mit den folgenden Belegen erbracht: a) bei einem Erbgang: durch die Einantwortungsurkunde; b) bei einer Güterzusammenlegung oder Landumlegung nach Massgabe des öffentlichen Rechts: durch einen dem angewendeten Verfahrensrecht entsprechenden Ausweis; c) bei einer Zwangsvollstreckung: durch den Beschluss über den Zuschlag mit der Ermächtigung zur Eintragung; d) bei einem Gestaltungsurteil: durch das Urteil mit der Bescheinigung der Rechtskraft. 2) In den übrigen Fällen wird der Rechtsgrundausweis für den Eigentumserwerb vor der Eintragung in das Grundbuch erbracht durch: a) die Urkunden in der vom Gesetz vorgeschriebenen Form über das Rechtsgeschäft; oder b) die rechtskräftige Entscheidung. 3) Dem Amt für Justiz ist die Rechtskraft einer Entscheidung nach Abs. 2 Bst. b nachzuweisen.
Art. 45 Erwerb vor Eintragung
1) Wird das Eigentum vor der Eintragung in das Grundbuch erworben (Art. 38 Abs. 2 SR), so wird der Rechtsgrundausweis für den Eigentumserwerb mit den folgenden Belegen erbracht: a) bei einem Erbgang: durch die Einantwortungsurkunde; b) bei einer Güterzusammenlegung oder Landumlegung nach Massgabe des öffentlichen Rechts: durch einen dem angewendeten Verfahrensrecht entsprechenden Ausweis; c) bei einer Zwangsvollstreckung: durch den Beschluss über den Zuschlag mit der Ermächtigung zur Eintragung; d) bei einem Gestaltungsurteil: durch das Urteil mit der Bescheinigung der Rechtskraft. 2) In den übrigen Fällen wird der Rechtsgrundausweis für den Eigentumserwerb vor der Eintragung in das Grundbuch erbracht durch: a) die Urkunden in der vom Gesetz vorgeschriebenen Form über das Rechtsgeschäft; oder b) die rechtskräftige Entscheidung. 3) Dem Amt für Justiz ist die Rechtskraft einer Entscheidung nach Abs. 2 Bst. b nachzuweisen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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