Propose a change

Grundbuchverordnung (GBV) vom 29. November 2016

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 6 Eigentümerregister

1) Das Eigentümerregister ist so einzurichten, dass die Namen der Eigentümer in alphabetischer Reihenfolge eingeschrieben werden können. Beim Namen muss jedes dazugehörige Grundstück mit seiner Identifikation aufgeführt werden. 2) Für natürliche Personen hat das Eigentümerregister folgende Angaben zu enthalten: a) Name; b) Vornamen; c) Geburtsdatum; d) Staatsangehörigkeit; e) die Angabe, ob verheiratet bzw. in eingetragener Partnerschaft oder nicht; f) Wohnadresse oder Zustelladresse. 3) Bei Verbandspersonen, rechtsfähigen personenrechtlichen Gemeinschaften sowie Treuunternehmen mit Rechtspersönlichkeit hat das Eigentümerregister folgende Angaben zu enthalten: a) Firma oder Name; b) Sitz; c) Rechtsform; d) Zustelladresse; e) Registernummer samt Bezeichnung der Registerbehörde. 4) Soweit das Amt für Justiz die Angaben aus dem entsprechenden Informationssystem des Landes bezieht, müssen die Angaben nach Abs. 2 Bst. c bis f und Abs. 3 Bst. b bis e nicht zusätzlich im Eigentümerregister geführt werden.

Your change, as a redline

Art. 6 Eigentümerregister

1) Das Eigentümerregister ist so einzurichten, dass die Namen der Eigentümer in alphabetischer Reihenfolge eingeschrieben werden können. Beim Namen muss jedes dazugehörige Grundstück mit seiner Identifikation aufgeführt werden. 2) Für natürliche Personen hat das Eigentümerregister folgende Angaben zu enthalten: a) Name; b) Vornamen; c) Geburtsdatum; d) Staatsangehörigkeit; e) die Angabe, ob verheiratet bzw. in eingetragener Partnerschaft oder nicht; f) Wohnadresse oder Zustelladresse. 3) Bei Verbandspersonen, rechtsfähigen personenrechtlichen Gemeinschaften sowie Treuunternehmen mit Rechtspersönlichkeit hat das Eigentümerregister folgende Angaben zu enthalten: a) Firma oder Name; b) Sitz; c) Rechtsform; d) Zustelladresse; e) Registernummer samt Bezeichnung der Registerbehörde. 4) Soweit das Amt für Justiz die Angaben aus dem entsprechenden Informationssystem des Landes bezieht, müssen die Angaben nach Abs. 2 Bst. c bis f und Abs. 3 Bst. b bis e nicht zusätzlich im Eigentümerregister geführt werden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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